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Den Grundgedanken fur seine Rechts- und Staatsphilosophie formulierte Kant schon 1781 in der Kritik der reinen Vernunft: Eine Verfassung von der groessten menschlichen Freiheit nach Gesetzen, welche machen, dass jedes Freiheit mit der andern ihrer zusammen bestehen kann …, ist doch wenigstens eine nothwendige Idee, die man nicht bloss im ersten Entwurfe einer Staatsverfassung, sondern auch bei allen Gesetzen zum Grunde legen muss . Als rechts- und staatsphilosophisches Hauptwerk Kants ist aber der erst im Jahre 1797 erschienene erste Teil der Metaphysik der Sitten anzusehen. Ziel der Dissertation von Christian Niebling ist, das kantische Staatsrecht anhand der Rechtslehre zu erlautern und zu zeigen, dass die Rechtslehre ein in sich geschlossenes Staatsrechtssystem enthalt, das trotz seiner knappen Darstellung von grosser Stringenz und auch aus sich heraus verstandlich ist. Dabei wird der fortschrittliche Gehalt des kantischen Staatsrechts herausgearbeitet. Zum Teil gelingt es Kant namlich, sich vom Einfluss seiner Vorganger zu loesen und uber die Integration fremder Elemente ins eigene, kritische System hinauszugehen. Zudem zeigt sich, dass Kant mit seinem Staatsrechtsentwurf nicht nur eine von ihm vorgefundene Verfassungswirklichkeit zu legitimieren versucht. Er belasst es auch nicht bei der Konzipierung eines Idealstaats, vielmehr ist die Darstellung der Formen der Realisierung dieses Ideals ein wesentliches Element seiner Staatsrechtskonzeption. Aber die kantische Staatsphilosophie weist auch Grenzen auf, wie die vorliegende Studie zeigt.
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Den Grundgedanken fur seine Rechts- und Staatsphilosophie formulierte Kant schon 1781 in der Kritik der reinen Vernunft: Eine Verfassung von der groessten menschlichen Freiheit nach Gesetzen, welche machen, dass jedes Freiheit mit der andern ihrer zusammen bestehen kann …, ist doch wenigstens eine nothwendige Idee, die man nicht bloss im ersten Entwurfe einer Staatsverfassung, sondern auch bei allen Gesetzen zum Grunde legen muss . Als rechts- und staatsphilosophisches Hauptwerk Kants ist aber der erst im Jahre 1797 erschienene erste Teil der Metaphysik der Sitten anzusehen. Ziel der Dissertation von Christian Niebling ist, das kantische Staatsrecht anhand der Rechtslehre zu erlautern und zu zeigen, dass die Rechtslehre ein in sich geschlossenes Staatsrechtssystem enthalt, das trotz seiner knappen Darstellung von grosser Stringenz und auch aus sich heraus verstandlich ist. Dabei wird der fortschrittliche Gehalt des kantischen Staatsrechts herausgearbeitet. Zum Teil gelingt es Kant namlich, sich vom Einfluss seiner Vorganger zu loesen und uber die Integration fremder Elemente ins eigene, kritische System hinauszugehen. Zudem zeigt sich, dass Kant mit seinem Staatsrechtsentwurf nicht nur eine von ihm vorgefundene Verfassungswirklichkeit zu legitimieren versucht. Er belasst es auch nicht bei der Konzipierung eines Idealstaats, vielmehr ist die Darstellung der Formen der Realisierung dieses Ideals ein wesentliches Element seiner Staatsrechtskonzeption. Aber die kantische Staatsphilosophie weist auch Grenzen auf, wie die vorliegende Studie zeigt.