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Die Regelung des 11 ARegV uber beeinflussbare und nicht beeinflussbare Kostenanteile ist zu einer Schlusselvorschrift der deutschen Netzentgeltregulierung avanciert. Das in 11 Abs. 2 S. 2 - 4 ARegV geregelte Rechtsinstitut der wirksamen Verfahrensregulierung stellt einen Bereich der Kostenanerkennung im Rahmen der Anreizregulierung dar, der bislang keiner systematischen Betrachtung unterzogen wurde, obgleich zentrale und wirtschaftlich bedeutsame Aspekte des Netzbetriebs sowohl im Strom- als auch im Gasbereich auf Transportnetz- und auf Verteilernetzebene umfasst werden. Die Dissertation untersucht erstmals in dieser Breite das neue Rechtsinstitut sowie die Festlegungen der Regulierungsbehorden, um festzustellen, welchen Effizienzanforderungen die Bereiche einer wirksamen Verfahrensregulierung zu genugen haben.
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Die Regelung des 11 ARegV uber beeinflussbare und nicht beeinflussbare Kostenanteile ist zu einer Schlusselvorschrift der deutschen Netzentgeltregulierung avanciert. Das in 11 Abs. 2 S. 2 - 4 ARegV geregelte Rechtsinstitut der wirksamen Verfahrensregulierung stellt einen Bereich der Kostenanerkennung im Rahmen der Anreizregulierung dar, der bislang keiner systematischen Betrachtung unterzogen wurde, obgleich zentrale und wirtschaftlich bedeutsame Aspekte des Netzbetriebs sowohl im Strom- als auch im Gasbereich auf Transportnetz- und auf Verteilernetzebene umfasst werden. Die Dissertation untersucht erstmals in dieser Breite das neue Rechtsinstitut sowie die Festlegungen der Regulierungsbehorden, um festzustellen, welchen Effizienzanforderungen die Bereiche einer wirksamen Verfahrensregulierung zu genugen haben.