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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Das Stimmrecht ist eines der zentralen Gesellschafterrechte und ermoeglicht die Mitwirkung eines stimmberechtigten Gesellschafters an der Entscheidungsfindung der Gesellschaft mit beschrankter Haftung. Zweck des Stimmverbotes ist es, dem Gesellschafter zu untersagen, sein Stimmrecht auszuuben, wenn ein Interessenskonflikt das Abstimmungsverhalten eines Gesellschafters beeinflussen koennte. Von Gesetzes wegen werden bestimmte Situationen definiert, in welchen typischerweise mit einem solchen Interessenskonflikt zu rechnen ist. Welcher Personenkreis vom Stimmverbot umfasst ist, ist von Gesetzes wegen jedoch nicht derart klar umrissen. Nimmt der Gesellschafter an der Abstimmung teil, obwohl seine Stimmabgabe vom Stimmverbot umfasst ist, ist dessen Stimmabgabe nichtig. Wird der Gesellschafter aufgrund des Vorliegens eines vermeintlichen Befangenheitsgrundes von der Abstimmung ausgeschlossen, so wird Anfechtbarkeit des Beschlusses angenommen. Angesichts dieser nicht ganz unbedeutenden Rechtsfolgen ist die Beurteilung der personellen Reichweite des Stimmverbotes daher von wesentlicher praktischer Bedeutung und soll in der Folge naher beschrieben werden.
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Das Stimmrecht ist eines der zentralen Gesellschafterrechte und ermoeglicht die Mitwirkung eines stimmberechtigten Gesellschafters an der Entscheidungsfindung der Gesellschaft mit beschrankter Haftung. Zweck des Stimmverbotes ist es, dem Gesellschafter zu untersagen, sein Stimmrecht auszuuben, wenn ein Interessenskonflikt das Abstimmungsverhalten eines Gesellschafters beeinflussen koennte. Von Gesetzes wegen werden bestimmte Situationen definiert, in welchen typischerweise mit einem solchen Interessenskonflikt zu rechnen ist. Welcher Personenkreis vom Stimmverbot umfasst ist, ist von Gesetzes wegen jedoch nicht derart klar umrissen. Nimmt der Gesellschafter an der Abstimmung teil, obwohl seine Stimmabgabe vom Stimmverbot umfasst ist, ist dessen Stimmabgabe nichtig. Wird der Gesellschafter aufgrund des Vorliegens eines vermeintlichen Befangenheitsgrundes von der Abstimmung ausgeschlossen, so wird Anfechtbarkeit des Beschlusses angenommen. Angesichts dieser nicht ganz unbedeutenden Rechtsfolgen ist die Beurteilung der personellen Reichweite des Stimmverbotes daher von wesentlicher praktischer Bedeutung und soll in der Folge naher beschrieben werden.