Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Inhaltsangabe: Einleitung: Am 22. Juni 1995 erklarte das Bundesverfassungsgericht den 10 VStG als mit dem Grundgesetz fur unvereinbar. Gleichzeitig verpflichtete es den Gesetzgeber, bis spatestens zum 31.12.1996 eine verfassungskonforme Neuregelung des Vermoegensteuergesetzes vorzunehmen, da das bisherige Vermoegensteuergesetz nur langstens bis zu diesem Zeitpunkt Anwendung finden kann. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgericht loeste im Schrifttum eine kontroverse Diskussion daruber aus, ob und wie lange der Fiskus Vermoegensteuer erheben darf. Die Unsicherheit im Schrifttum und in der Finanzverwaltung in Bezug auf die Anwendbarkeit der Vermoegensteuer begrundet sich vor allem in der Ungeklartheit der Rechtsfolge einer vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen Unvereinbarkeitserklarung. So ist die Rechtsfolge einer solchen Erklarung - im Gegensatz zu der einer Nichtigkeitserklarung - nicht im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Sie erweist sich vielmehr als ein Produkt richterlicher Rechtsfortbildung und ist daher oft in Bezug auf ihre Rechtsfolge auslegungsbedurftig. Nachdem viele gewichtige Stimmen in der Literatur den steuerlichen Beratern geraten haben, die betreffenden Falle ihrer Mandanten offen zu halten und gegen etwaige Vermoegensteuerbescheide, die nachdem 31.12.1996 ergangen sind, Rechtsmittel einzulegen, mussten sich auch die Gerichte mit dieser Frage beschaftigen. Die Frage nach der Dauer der vorlaufigen Anwendbarkeit des Vermoegensteuergesetzes scheint nun nach zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesfinanzhofes abschliessend geklart zu sein. So ist die Veranlagung zur Vermoegensteuer fur Veranlagungszeitraume bis 1996 auch noch nach dem 31. 12. 1996 moeglich. Im Schrifttum weitgehend ungeklart scheint hingegen die Frage, welche Konsequenzen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vermoegensteuer fur das Steuerstrafrecht ausloest. Hierbei stellt sich vor allem das Problem, ob ein Steuerpflichtiger, der Verm
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Inhaltsangabe: Einleitung: Am 22. Juni 1995 erklarte das Bundesverfassungsgericht den 10 VStG als mit dem Grundgesetz fur unvereinbar. Gleichzeitig verpflichtete es den Gesetzgeber, bis spatestens zum 31.12.1996 eine verfassungskonforme Neuregelung des Vermoegensteuergesetzes vorzunehmen, da das bisherige Vermoegensteuergesetz nur langstens bis zu diesem Zeitpunkt Anwendung finden kann. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgericht loeste im Schrifttum eine kontroverse Diskussion daruber aus, ob und wie lange der Fiskus Vermoegensteuer erheben darf. Die Unsicherheit im Schrifttum und in der Finanzverwaltung in Bezug auf die Anwendbarkeit der Vermoegensteuer begrundet sich vor allem in der Ungeklartheit der Rechtsfolge einer vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen Unvereinbarkeitserklarung. So ist die Rechtsfolge einer solchen Erklarung - im Gegensatz zu der einer Nichtigkeitserklarung - nicht im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Sie erweist sich vielmehr als ein Produkt richterlicher Rechtsfortbildung und ist daher oft in Bezug auf ihre Rechtsfolge auslegungsbedurftig. Nachdem viele gewichtige Stimmen in der Literatur den steuerlichen Beratern geraten haben, die betreffenden Falle ihrer Mandanten offen zu halten und gegen etwaige Vermoegensteuerbescheide, die nachdem 31.12.1996 ergangen sind, Rechtsmittel einzulegen, mussten sich auch die Gerichte mit dieser Frage beschaftigen. Die Frage nach der Dauer der vorlaufigen Anwendbarkeit des Vermoegensteuergesetzes scheint nun nach zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesfinanzhofes abschliessend geklart zu sein. So ist die Veranlagung zur Vermoegensteuer fur Veranlagungszeitraume bis 1996 auch noch nach dem 31. 12. 1996 moeglich. Im Schrifttum weitgehend ungeklart scheint hingegen die Frage, welche Konsequenzen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vermoegensteuer fur das Steuerstrafrecht ausloest. Hierbei stellt sich vor allem das Problem, ob ein Steuerpflichtiger, der Verm