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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Immaterielle Vermoegensgegenstande wurden schon vor 30 Jahren als ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts bezeichnet. An dieser Feststellung hat sich aufgrund der fehlenden Koerperlichkeit und der korrespondierenden Fluchtigkeit immaterieller Werte bis heute nichts geandert. Aus Grunden der Objektivierung und des auf dem Glaubigerschutz basierenden Vorsichtsprinzips durfen bisher nur immaterielle Vermoegensgegenstande aktiviert werden, deren Wert am Markt festgestellt wurde, die also im Rahmen eines entgeltlichen Erwerbs angeschafft wurden, oder die nicht dauerhaft dem Betrieb dienen und deshalb dem Umlaufvermoegen zuzuordnen sind ( 248 (2) HGB). Dadurch erfolgt sowohl eine Ungleichbehandlung von materiellem und immateriellem Vermoegen, als auch ein Verstoss gegen das Vollstandigkeitsprinzip (246 S. 1 HGB). Vor allem durch den Wandel von einer Dienstleistungs- zu einer Hochtechnologiegesellschaft ist ein immer geringer werdender Teil des Vermoegens in der Bilanz erkennbar. Der mangelnden Aussagekraft der Bilanzen will der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts vom 21. Mai 2008 entgegentreten, indem das Aktivierungsverbot des 248 (2) HGB eingeschrankt wird. Selbsterstellte immaterielle Vermoegensgegenstande des Anlagevermoegens fallen damit unter das Vollstandigkeitsgebot des 246 (1) HGB. Ziel der Studie ist eine kritische Darstellung der Neuregelungen im Bereich der immateriellen Vermoegensgegenstande im Hinblick darauf, ob die Absichten des RegE erfullt werden und inwieweit eine Angleichung an IFRS erfolgt. Beginnend mit Begriffsdefinitionen werden Ansatz- und Bewertungsregeln sowie Ausweisvorschriften hinterfragt. Anschliessend werden steuerliche Implikationen analysiert, wobei der Fokus auf den zu passivierenden latenten Steuern und den diesbezuglichen Neuregelungen liegt. Die damit verbundene Ausschuttungssperre und die geforderten Anhangangaben werden kritisch durchleuchtet. Sich dabei ergebende Besonderheiten der Konzernrechnungslegung s
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Immaterielle Vermoegensgegenstande wurden schon vor 30 Jahren als ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts bezeichnet. An dieser Feststellung hat sich aufgrund der fehlenden Koerperlichkeit und der korrespondierenden Fluchtigkeit immaterieller Werte bis heute nichts geandert. Aus Grunden der Objektivierung und des auf dem Glaubigerschutz basierenden Vorsichtsprinzips durfen bisher nur immaterielle Vermoegensgegenstande aktiviert werden, deren Wert am Markt festgestellt wurde, die also im Rahmen eines entgeltlichen Erwerbs angeschafft wurden, oder die nicht dauerhaft dem Betrieb dienen und deshalb dem Umlaufvermoegen zuzuordnen sind ( 248 (2) HGB). Dadurch erfolgt sowohl eine Ungleichbehandlung von materiellem und immateriellem Vermoegen, als auch ein Verstoss gegen das Vollstandigkeitsprinzip (246 S. 1 HGB). Vor allem durch den Wandel von einer Dienstleistungs- zu einer Hochtechnologiegesellschaft ist ein immer geringer werdender Teil des Vermoegens in der Bilanz erkennbar. Der mangelnden Aussagekraft der Bilanzen will der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts vom 21. Mai 2008 entgegentreten, indem das Aktivierungsverbot des 248 (2) HGB eingeschrankt wird. Selbsterstellte immaterielle Vermoegensgegenstande des Anlagevermoegens fallen damit unter das Vollstandigkeitsgebot des 246 (1) HGB. Ziel der Studie ist eine kritische Darstellung der Neuregelungen im Bereich der immateriellen Vermoegensgegenstande im Hinblick darauf, ob die Absichten des RegE erfullt werden und inwieweit eine Angleichung an IFRS erfolgt. Beginnend mit Begriffsdefinitionen werden Ansatz- und Bewertungsregeln sowie Ausweisvorschriften hinterfragt. Anschliessend werden steuerliche Implikationen analysiert, wobei der Fokus auf den zu passivierenden latenten Steuern und den diesbezuglichen Neuregelungen liegt. Die damit verbundene Ausschuttungssperre und die geforderten Anhangangaben werden kritisch durchleuchtet. Sich dabei ergebende Besonderheiten der Konzernrechnungslegung s