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Das vorliegende Buch befasst sich mit dem Schutz von Arbeitnehmerdaten in Unternehmen. Grundlage der Ausfuhrungen sind eine Reihe von Datenschutzvorfallen, die in den Jahren 2008/2009 in deutschen Unternehmen stattgefunden und den Arbeitnehmerdatenschutz in das Bewusstsein der breiten Offentlichkeit geruckt haben. Der Gesetzgeber kam nicht umhin auf die Entwicklung zu reagieren und eine bereichsspezifische Regelung - in Form des 32 BDSG - im Bundesdatenschutzrecht zu verankern. Ziel war es, eine Vorschrift zu schaffen, die allen Beteiligten, sowohl Arbeitgebern als auch Beschaftigten, die notwendige Rechtssicherheit vermittelt.Fraglich ist, ob dies dem Gesetzgeber gelungen ist. Es gilt zu uberprufen, welcher Umgang mit Arbeitnehmerdaten nach der derzeitigen Rechtslage zulassig ist und in welchen Bereichen 32 BDSG den Unternehmen Grenzen setzt. Erganzend findet eine Erlauterung und erste Kommentierung des Gesetzesentwurfs zur Regelung des Beschaftigtendatenschutzes vom 25. August 2010 statt, um darzulegen, welche Richtung der deutsche Arbeitnehmerdatenschutz in Zukunft nehmen konnte.Der Autor studierte Internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht (LL.M.) an der SRH Hochschule Heidelberg und ist Trager des Innovationspreises 2009 der SRH Holding. Derzeit befindet er sich als Stipendiat des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD) in der VR China.
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Das vorliegende Buch befasst sich mit dem Schutz von Arbeitnehmerdaten in Unternehmen. Grundlage der Ausfuhrungen sind eine Reihe von Datenschutzvorfallen, die in den Jahren 2008/2009 in deutschen Unternehmen stattgefunden und den Arbeitnehmerdatenschutz in das Bewusstsein der breiten Offentlichkeit geruckt haben. Der Gesetzgeber kam nicht umhin auf die Entwicklung zu reagieren und eine bereichsspezifische Regelung - in Form des 32 BDSG - im Bundesdatenschutzrecht zu verankern. Ziel war es, eine Vorschrift zu schaffen, die allen Beteiligten, sowohl Arbeitgebern als auch Beschaftigten, die notwendige Rechtssicherheit vermittelt.Fraglich ist, ob dies dem Gesetzgeber gelungen ist. Es gilt zu uberprufen, welcher Umgang mit Arbeitnehmerdaten nach der derzeitigen Rechtslage zulassig ist und in welchen Bereichen 32 BDSG den Unternehmen Grenzen setzt. Erganzend findet eine Erlauterung und erste Kommentierung des Gesetzesentwurfs zur Regelung des Beschaftigtendatenschutzes vom 25. August 2010 statt, um darzulegen, welche Richtung der deutsche Arbeitnehmerdatenschutz in Zukunft nehmen konnte.Der Autor studierte Internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht (LL.M.) an der SRH Hochschule Heidelberg und ist Trager des Innovationspreises 2009 der SRH Holding. Derzeit befindet er sich als Stipendiat des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD) in der VR China.