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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Die traditionelle Betriebswirtschaftslehre sieht die Leistungs- ziele der industriellen Forschung und Entwicklung in neuem technischen Wissen fur neue Produkte, Verfahren und Anwen- dungen bekannter Guter (Produkt-, Verfahrens- und Anwen- dungsinnovationen). Aus der produktions- und produktbeding- ten Umweltbelastung folgt die Aufgabe, technisches Wissen auch zur Reduktion dieser Umweltbelastung zu gewinnen. Da inzwischen Produkt-, Verfahrens- und Anwendungsneuerungen nur noch im Rahmen des Umweltrechts zulassig und erfolgver- sprechend sind, haben diese zugleich die Eigenschaft von Um- weltinnovationen. Forschung und Entwicklung wird damit auch zum Instrument der Ressourcenschonung, wenn man unter die- sem Begriff alle Anlasse und Formen der Umweltentlastung aus Verzehr naturlicher Ressourcen und Abgabe von Ruck- standen an die naturliche Umwelt versteht. Umweltschutzziele der Forschung und Entwicklung bewegen sich soweit aber nur innerhalb umweltrechtlicher Restriktionen. Soweit umweltrechtlich (noch) erlaubt, fuhren die aus For- schung und Entwicklung fliessenden Innovationen nach wie vor zur Externalisierung von betriebswirtschaftlichen Entscheidungsfolgen (Kosten). Der Verfasser begrundet die Akzeptanz dieser Effekte durch betriebswirtschaftliehe Entscheidungstrager mit den durch gesellschaftlicher Umwelt- politik von aussen gesetzten Vorgaben und der Tendenz der Entscheidungstrager im Unternehmen, das Verhalten nur inso- weit zu andern, als dieser Sollwert noch erreicht wird ( Regelung im Sinne des Systemansatzes). Als Ursache dieses Verhaltens sieht der Verfasser traditionelle Denkmuster einer kurzfristigen oekonomischen Rationalitat, welche vermeintliche Sachzwange zur Produktion externer Effekte begrunden und eine Wahrnehmung des strategischen Chancenaspektes von Ressourcenschonung nicht erlauben.
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Die traditionelle Betriebswirtschaftslehre sieht die Leistungs- ziele der industriellen Forschung und Entwicklung in neuem technischen Wissen fur neue Produkte, Verfahren und Anwen- dungen bekannter Guter (Produkt-, Verfahrens- und Anwen- dungsinnovationen). Aus der produktions- und produktbeding- ten Umweltbelastung folgt die Aufgabe, technisches Wissen auch zur Reduktion dieser Umweltbelastung zu gewinnen. Da inzwischen Produkt-, Verfahrens- und Anwendungsneuerungen nur noch im Rahmen des Umweltrechts zulassig und erfolgver- sprechend sind, haben diese zugleich die Eigenschaft von Um- weltinnovationen. Forschung und Entwicklung wird damit auch zum Instrument der Ressourcenschonung, wenn man unter die- sem Begriff alle Anlasse und Formen der Umweltentlastung aus Verzehr naturlicher Ressourcen und Abgabe von Ruck- standen an die naturliche Umwelt versteht. Umweltschutzziele der Forschung und Entwicklung bewegen sich soweit aber nur innerhalb umweltrechtlicher Restriktionen. Soweit umweltrechtlich (noch) erlaubt, fuhren die aus For- schung und Entwicklung fliessenden Innovationen nach wie vor zur Externalisierung von betriebswirtschaftlichen Entscheidungsfolgen (Kosten). Der Verfasser begrundet die Akzeptanz dieser Effekte durch betriebswirtschaftliehe Entscheidungstrager mit den durch gesellschaftlicher Umwelt- politik von aussen gesetzten Vorgaben und der Tendenz der Entscheidungstrager im Unternehmen, das Verhalten nur inso- weit zu andern, als dieser Sollwert noch erreicht wird ( Regelung im Sinne des Systemansatzes). Als Ursache dieses Verhaltens sieht der Verfasser traditionelle Denkmuster einer kurzfristigen oekonomischen Rationalitat, welche vermeintliche Sachzwange zur Produktion externer Effekte begrunden und eine Wahrnehmung des strategischen Chancenaspektes von Ressourcenschonung nicht erlauben.