Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Dringt instrumentelle Vernunft in das Strafrecht ein, dann gerat es ausser sich und orientiert sich an -externen Folgen- (Hassemer). Dass es einem praventiven Konzept von Strafrecht letztlich nur noch darum geht, in der Verbrechensbekampfung Uberhand zu gewinnen, dass das Bestreben der Pravention Strafrecht zu einer strategischen Manovriermasse instrumenteller Herrschaftsvernunft verkommen lasst, wird im ersten Kapitel der Untersuchung angeleitet durch die Kritische Theorie entwickelt. In dem zweiten Kapitel wird durch eine Rekonstruktion der Theorie G.W.F. Hegels von Recht, Unrecht und Strafrecht die Gegenposition dargelegt.
Das dritte Kapitel schliesslich sucht durch ethnomethodologisch angeleitete Skizzen zur kritisch-empirischen Reformulierung der Hegelschen Straf-Rechts-Theorie, Vernunft und Wirklichkeit miteinander zu vermitteln und eine kritisch-absolute Strafbegrundung gegen den Vorwurf anachronistischer Vernunftelei zu behaupten.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Dringt instrumentelle Vernunft in das Strafrecht ein, dann gerat es ausser sich und orientiert sich an -externen Folgen- (Hassemer). Dass es einem praventiven Konzept von Strafrecht letztlich nur noch darum geht, in der Verbrechensbekampfung Uberhand zu gewinnen, dass das Bestreben der Pravention Strafrecht zu einer strategischen Manovriermasse instrumenteller Herrschaftsvernunft verkommen lasst, wird im ersten Kapitel der Untersuchung angeleitet durch die Kritische Theorie entwickelt. In dem zweiten Kapitel wird durch eine Rekonstruktion der Theorie G.W.F. Hegels von Recht, Unrecht und Strafrecht die Gegenposition dargelegt.
Das dritte Kapitel schliesslich sucht durch ethnomethodologisch angeleitete Skizzen zur kritisch-empirischen Reformulierung der Hegelschen Straf-Rechts-Theorie, Vernunft und Wirklichkeit miteinander zu vermitteln und eine kritisch-absolute Strafbegrundung gegen den Vorwurf anachronistischer Vernunftelei zu behaupten.