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Der immer vielfaltiger gewordene soziale und okonomische Hintergrund heutiger Ehen hat dazu gefuhrt, dass das gesetzliche Ehevermogensrecht den Gatten in immer weniger Fallen problemadaquate Losungen zu bieten vermag. Einen Ausweg aus dieser Situation eroffnet ihnen ein umfassender Ehevermogensvertrag, in dem sie Fragen des Guterrechts, der Allgemeinen Ehewirkungen vermogensrechtlicher Art insbesondere des Unterhalts, des Versorgungsausgleichs sowie des Erbrechts ihren individuellen Erfordernissen entsprechend gestalten konnen. Die Grenzen des vertraglichen Dispositionsfreiraumes sind dabei im einzelnen oft umstritten. Deren Ermittlung ohne den schnellen Rekurs auf Sittenwidrigkeitsverdikte oder das -Wesen der Ehe- zu ermoglichen, womit sich Rechtsprechung und Literatur bisher haufig begnugten, ist Ziel der vorliegenden Untersuchung.
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Der immer vielfaltiger gewordene soziale und okonomische Hintergrund heutiger Ehen hat dazu gefuhrt, dass das gesetzliche Ehevermogensrecht den Gatten in immer weniger Fallen problemadaquate Losungen zu bieten vermag. Einen Ausweg aus dieser Situation eroffnet ihnen ein umfassender Ehevermogensvertrag, in dem sie Fragen des Guterrechts, der Allgemeinen Ehewirkungen vermogensrechtlicher Art insbesondere des Unterhalts, des Versorgungsausgleichs sowie des Erbrechts ihren individuellen Erfordernissen entsprechend gestalten konnen. Die Grenzen des vertraglichen Dispositionsfreiraumes sind dabei im einzelnen oft umstritten. Deren Ermittlung ohne den schnellen Rekurs auf Sittenwidrigkeitsverdikte oder das -Wesen der Ehe- zu ermoglichen, womit sich Rechtsprechung und Literatur bisher haufig begnugten, ist Ziel der vorliegenden Untersuchung.