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Im Zuge der in allen Flachenlandern durchgefuhrten kommunalen Gebietsreform wurden bevolkerungsstarke und grossraumige Kreise, Stadte und Gemeinden geschaffen. Damit einher ging und geht die Neuverteilung der von den Kommunen wahrzunehmenden Aufgaben. Im Kreis-/Gemeindeverhaltnis kann es zu Konflikten kommen, wenn einerseits eine wirksame Aufgabenerfullung die Ansiedlung der Kompetenz auf der Kreisebene gebietet, andererseits eine moglichst gemeinde- und burgernahe Aufgabenwahrnehmung angestrebt wird.
Die Arbeit stellt ein Modell interkommunalen Zusammenwirkens vor, nach dem die kreisangehorigen Stadte und Gemeinden in den Vollzug von Kreisangelegenheiten einbezogen werden. Die Einbeziehung geschieht durch Ubertragung (konservierende Delegation) kreislicher Aufgabenteile und Begrundung einer interkommunalen Fremdverwaltung unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Garantien der Kommunen.
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Im Zuge der in allen Flachenlandern durchgefuhrten kommunalen Gebietsreform wurden bevolkerungsstarke und grossraumige Kreise, Stadte und Gemeinden geschaffen. Damit einher ging und geht die Neuverteilung der von den Kommunen wahrzunehmenden Aufgaben. Im Kreis-/Gemeindeverhaltnis kann es zu Konflikten kommen, wenn einerseits eine wirksame Aufgabenerfullung die Ansiedlung der Kompetenz auf der Kreisebene gebietet, andererseits eine moglichst gemeinde- und burgernahe Aufgabenwahrnehmung angestrebt wird.
Die Arbeit stellt ein Modell interkommunalen Zusammenwirkens vor, nach dem die kreisangehorigen Stadte und Gemeinden in den Vollzug von Kreisangelegenheiten einbezogen werden. Die Einbeziehung geschieht durch Ubertragung (konservierende Delegation) kreislicher Aufgabenteile und Begrundung einer interkommunalen Fremdverwaltung unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Garantien der Kommunen.