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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Nach der schrittweisen Aufhebung des Gesch ftsraummietengeset- zes ist die Eroerterung besonderer Schutzvorschriften fur Ge- sch ftsraummieter nie ganz zur Ruhe gekommen. Zahlreiche parla- mentarische Anfragen geben davon Zeugnis. Der beschleunigte Strukturwandel hat die Diskussion versch rft und vielfach sChlagwortartig auf die Verdr ngung alteingesessener kleiner Handwerks- und Handelsbetriebe durch die Freizeitindustrie, wie Spielhallen, Boutiquen und Sexshops, verengt. Unabh ngig davon hat sich stets die Frage gestellt, ob die Kun- digungsregelung fur Gesch ftsraummieter den gewandelten Bedurf- nissen dieser Mieter noch gerecht wird. Die gesetzliche Kundi- gungsfrist bei der Landpacht hat der Gesetzgeber von sechs Mo- naten auf zwei Jahre verl ngert. Der Unterschied zu der dreimo- natigen Regelfrist bei der Geschaftsraummiete f llt jetzt doch sehr auf. Die von mir in Auftrag gegebene Untersuchung des IfS Institut fur Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH sollte aufgrund breit angelegter Befragungen mehr Klarheit daruber verschaffen, wie die Kundigungsregelungen von den Mietvertragspartnern ge- handhabt werden und wie sie sich vor allem auf die geschaftli- chen Verhaltnisse der Mieter auswirken. Das Team des Instituts hat hierzu eine Fulle von Daten erhoben und diese in vielfalti- ger Weise kombiniert. Dadurch kommt die Untersuchung zu diffe- renzierten Schlussfolgerungen und zu manchmal uberraschenden Erkenntnissen.
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Nach der schrittweisen Aufhebung des Gesch ftsraummietengeset- zes ist die Eroerterung besonderer Schutzvorschriften fur Ge- sch ftsraummieter nie ganz zur Ruhe gekommen. Zahlreiche parla- mentarische Anfragen geben davon Zeugnis. Der beschleunigte Strukturwandel hat die Diskussion versch rft und vielfach sChlagwortartig auf die Verdr ngung alteingesessener kleiner Handwerks- und Handelsbetriebe durch die Freizeitindustrie, wie Spielhallen, Boutiquen und Sexshops, verengt. Unabh ngig davon hat sich stets die Frage gestellt, ob die Kun- digungsregelung fur Gesch ftsraummieter den gewandelten Bedurf- nissen dieser Mieter noch gerecht wird. Die gesetzliche Kundi- gungsfrist bei der Landpacht hat der Gesetzgeber von sechs Mo- naten auf zwei Jahre verl ngert. Der Unterschied zu der dreimo- natigen Regelfrist bei der Geschaftsraummiete f llt jetzt doch sehr auf. Die von mir in Auftrag gegebene Untersuchung des IfS Institut fur Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH sollte aufgrund breit angelegter Befragungen mehr Klarheit daruber verschaffen, wie die Kundigungsregelungen von den Mietvertragspartnern ge- handhabt werden und wie sie sich vor allem auf die geschaftli- chen Verhaltnisse der Mieter auswirken. Das Team des Instituts hat hierzu eine Fulle von Daten erhoben und diese in vielfalti- ger Weise kombiniert. Dadurch kommt die Untersuchung zu diffe- renzierten Schlussfolgerungen und zu manchmal uberraschenden Erkenntnissen.