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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Zur Zeit leben schatzungsweise 220 000 minderjahrige Fluchtlinge in Deutschland, unter ihnen etwa 5 000 bis 10 000 sogenannte unbegleitete Minderjahrige, also Kinder und Jugendliche, die ohne Erziehungsberech- tigte gekommen sind. Seit vielen Jahren beklagen Fachleute die schlechte rechtliche und soziale Lage dieser Fluchtlinge. Die Missstande sind zahlreich. Fur die unbegleiteten Fluchtlingskinder bestehen sie beispielsweise darin, dass es auch fur sie immer schwieriger geworden ist, uberhaupt in Deutschland um Asyl nachsuchen beziehungs- weise Asyl erlangen zu koennen, dass die Asylverfahren oftmals nicht kindge- recht sind, und dass Fluchtlinge zwischen 16 und 18 Jahren im Asylverfah- ren als voll handlungsfahig betrachtet werden. Ein weiterer Problembereich ist, dass ein bundeseinheitliches Clearingverfahren fehlt, in dem verbindlich und unter Berucksichtigung des Kindeswohls entschieden wird, ob im kon- kreten Fall die Eroeffnung eines Asylverfahrens, die Gewahrung eines befri- steten Aufenthalts aus humanitaren Grunden oder eine kindgerechte Ruck- fuhrung ins Heimatland die jeweils beste Loesung ist. Problematisch ist auch, dass die Fluchtlinge oft mit Erwachsenen in Sammelunterkunften unter- gebracht werden und dass mitunter abgeschoben wird, ohne dass vorher ge- nau geklart worden ware, wie die Kinder und Jugendlichen im Heimatland aufgenommen und betreut werden. Die rechtlichen Missstande, die sowohl unbegleitete als auch begleitete Fluchtlingskinder betreffen, liegen zum Teil darin begrundet, dass der Ge- danke des Kindeswohls bislang im deutschen Auslander- und Asylrecht kaum Beachtung gefunden hat.
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Zur Zeit leben schatzungsweise 220 000 minderjahrige Fluchtlinge in Deutschland, unter ihnen etwa 5 000 bis 10 000 sogenannte unbegleitete Minderjahrige, also Kinder und Jugendliche, die ohne Erziehungsberech- tigte gekommen sind. Seit vielen Jahren beklagen Fachleute die schlechte rechtliche und soziale Lage dieser Fluchtlinge. Die Missstande sind zahlreich. Fur die unbegleiteten Fluchtlingskinder bestehen sie beispielsweise darin, dass es auch fur sie immer schwieriger geworden ist, uberhaupt in Deutschland um Asyl nachsuchen beziehungs- weise Asyl erlangen zu koennen, dass die Asylverfahren oftmals nicht kindge- recht sind, und dass Fluchtlinge zwischen 16 und 18 Jahren im Asylverfah- ren als voll handlungsfahig betrachtet werden. Ein weiterer Problembereich ist, dass ein bundeseinheitliches Clearingverfahren fehlt, in dem verbindlich und unter Berucksichtigung des Kindeswohls entschieden wird, ob im kon- kreten Fall die Eroeffnung eines Asylverfahrens, die Gewahrung eines befri- steten Aufenthalts aus humanitaren Grunden oder eine kindgerechte Ruck- fuhrung ins Heimatland die jeweils beste Loesung ist. Problematisch ist auch, dass die Fluchtlinge oft mit Erwachsenen in Sammelunterkunften unter- gebracht werden und dass mitunter abgeschoben wird, ohne dass vorher ge- nau geklart worden ware, wie die Kinder und Jugendlichen im Heimatland aufgenommen und betreut werden. Die rechtlichen Missstande, die sowohl unbegleitete als auch begleitete Fluchtlingskinder betreffen, liegen zum Teil darin begrundet, dass der Ge- danke des Kindeswohls bislang im deutschen Auslander- und Asylrecht kaum Beachtung gefunden hat.