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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
der Pflegeversicherung durch den Fortfall von bezahlten Fei- ertagen. (5) Im Bereich der betrieblichen Sozialleistungen geht es vor allem um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die gesetzliche Rege- lung sah in der Bundesrepublik einen Anspruch auf Entgeltfort- zahlung im Krankheitsfall in Hoehe von 100 Prozent vom ersten Krankheitstag bis zur Hoechstdauer von 6 Wochen vor. Durch Ge- setz vom 1. Oktober 1996 wurde die Entgeltfortzahlung von 100 Prozent auf 80 Prozent abgesenkt. Zur Vermeidung dieser finan- ziellen Einbusse kann fur je 5 Tage der Arbeitsunfahigkeit infolge Krankheit 1 Tag auf den Erholungsurlaub angerechnet werden. Da die Lohnfortzahlung aber durchweg in Tarifvertragen geregelt ist, wird die gesetzliche Bestimmung nur dann wirksam, wenn in den Tarifvertragen ausdrucklich auf das Gesetz Bezug genommen wird oder in neuen Tarifvertragen eine entsprechende Regelung vorge- sehen wird. In der tarifpolitischen Auseinandersetzung ist zwar die hundertprozentige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall weiterhin durchgesetzt worden, aber zur Kompensation mussten die Arbeit- nehmer auf zusatzliche betriebliche Leistungen verzichten, wie beispielsweise das Weihnachtsgeld oder Teile des 13. Monatsein- kommens oder das Urlaubsgeld. (Zur Kritik des Umbau des Sozialstaats vgl. Abschnitt 111/3. 2 Polari- sierungstenden in der Verteilung, Sozialabbau und Aufkundigung des sozialen Konsenses. ) 2. 3 Abbau von Investitionshemmnissen Die UEberwucherung des privatwirtschaftlichen Sektors mit vielfal- tigen staatlichen Regelungen und Auflagen hat Kostenwirkungen und fuhrt zu Verzoegerungen in der Investitionstatigkeit. Eine angebotsori- entierte Wirtschaftspolitik fordert demgegenuber den Abbau von In- vestitionshemmnissen z. B.
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der Pflegeversicherung durch den Fortfall von bezahlten Fei- ertagen. (5) Im Bereich der betrieblichen Sozialleistungen geht es vor allem um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die gesetzliche Rege- lung sah in der Bundesrepublik einen Anspruch auf Entgeltfort- zahlung im Krankheitsfall in Hoehe von 100 Prozent vom ersten Krankheitstag bis zur Hoechstdauer von 6 Wochen vor. Durch Ge- setz vom 1. Oktober 1996 wurde die Entgeltfortzahlung von 100 Prozent auf 80 Prozent abgesenkt. Zur Vermeidung dieser finan- ziellen Einbusse kann fur je 5 Tage der Arbeitsunfahigkeit infolge Krankheit 1 Tag auf den Erholungsurlaub angerechnet werden. Da die Lohnfortzahlung aber durchweg in Tarifvertragen geregelt ist, wird die gesetzliche Bestimmung nur dann wirksam, wenn in den Tarifvertragen ausdrucklich auf das Gesetz Bezug genommen wird oder in neuen Tarifvertragen eine entsprechende Regelung vorge- sehen wird. In der tarifpolitischen Auseinandersetzung ist zwar die hundertprozentige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall weiterhin durchgesetzt worden, aber zur Kompensation mussten die Arbeit- nehmer auf zusatzliche betriebliche Leistungen verzichten, wie beispielsweise das Weihnachtsgeld oder Teile des 13. Monatsein- kommens oder das Urlaubsgeld. (Zur Kritik des Umbau des Sozialstaats vgl. Abschnitt 111/3. 2 Polari- sierungstenden in der Verteilung, Sozialabbau und Aufkundigung des sozialen Konsenses. ) 2. 3 Abbau von Investitionshemmnissen Die UEberwucherung des privatwirtschaftlichen Sektors mit vielfal- tigen staatlichen Regelungen und Auflagen hat Kostenwirkungen und fuhrt zu Verzoegerungen in der Investitionstatigkeit. Eine angebotsori- entierte Wirtschaftspolitik fordert demgegenuber den Abbau von In- vestitionshemmnissen z. B.