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Ein Motiv landesherrlicher Universitatsgrundungen ergab sich aus der immer wichtiger werdenden Gutachter- und Diensttatigkeit von Universitatslehrern. Dem entsprach die 1477 von Eberhard im Bart errichtete Hochschule mit der Etablierung von sechs Lehrstuhlen an der Juristenfakultat. Dabei standen besonders die dem Kirchenrecht verpflichteten Professoren im Blickfeld. Nach erheblichen Schwierigkeiten im Anlauf der neuen Hochschule, bedingt vor allem durch die Verquickung der Professuren mit den von Sindelfingen nach Tubingen transferierten Kanonikaten, gelang seit der Mitte der achtziger Jahre die dauerhafte Ausstattung der Juristenfakultat mit einem hochqualifizierten Personal, unter dem Martin Prenninger, Hieronymus de Croaria und Ulrich Krafft zu den Grossen ihres Faches rechneten. Insgesamt lassen sich fur den Zeitraum von 1477 bis zur Einfuhrung der Reformation 1534/35, dem der vorliegende zweite Teilband des Tubinger Professorenkatalogs verpflichtet ist, 39 Professoren an der Juristenfakultat nachweisen. Die einzelnen alphabetisch geordneten Beitrage grunden in einer ausfuhrlichen Biographie, die besonders dem wissenschaftlichen Bemuhen ihres Protagonisten in Lehre und Forschung Rechnung tragt. Die Darstellung bietet einen weiteren wichtigen Tubinger Beitrag zur europaischen Wissenschafts- und Bildungsgeschichte.
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Ein Motiv landesherrlicher Universitatsgrundungen ergab sich aus der immer wichtiger werdenden Gutachter- und Diensttatigkeit von Universitatslehrern. Dem entsprach die 1477 von Eberhard im Bart errichtete Hochschule mit der Etablierung von sechs Lehrstuhlen an der Juristenfakultat. Dabei standen besonders die dem Kirchenrecht verpflichteten Professoren im Blickfeld. Nach erheblichen Schwierigkeiten im Anlauf der neuen Hochschule, bedingt vor allem durch die Verquickung der Professuren mit den von Sindelfingen nach Tubingen transferierten Kanonikaten, gelang seit der Mitte der achtziger Jahre die dauerhafte Ausstattung der Juristenfakultat mit einem hochqualifizierten Personal, unter dem Martin Prenninger, Hieronymus de Croaria und Ulrich Krafft zu den Grossen ihres Faches rechneten. Insgesamt lassen sich fur den Zeitraum von 1477 bis zur Einfuhrung der Reformation 1534/35, dem der vorliegende zweite Teilband des Tubinger Professorenkatalogs verpflichtet ist, 39 Professoren an der Juristenfakultat nachweisen. Die einzelnen alphabetisch geordneten Beitrage grunden in einer ausfuhrlichen Biographie, die besonders dem wissenschaftlichen Bemuhen ihres Protagonisten in Lehre und Forschung Rechnung tragt. Die Darstellung bietet einen weiteren wichtigen Tubinger Beitrag zur europaischen Wissenschafts- und Bildungsgeschichte.