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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Die Staatsgrenze war untrennbar von der Existenz beider deutscher Staaten. Ihr Verlauf wurde durch Vereinbarungen zwischen ihnen und den ehemaligen Besatzungsmachten, die ihre Zonen abgrenzten, bestimmt. Der Grundlagenvertrag DDR/BRD aus dem Jahre 1972, der als Staatsvertrag ausgestaltet war, bestimmte u.a. die Bildung einer gemeinsamen Grenzkommission. Sie erhielt die Aufgabe, vor allem den Verlauf dieser Staatsgrenze zu uberprufen, soweit erforderlich zu erneuern, erganzen, festzustellen oder festzulegen, eine Grenzdokumentation zu erarbeiten und sonstige mit dem Grenzverlauf zusammenhangende Probleme zu klaren. Im Zeitraum vom 31. Januar 1973 bis 26. Oktober 1978 hielt sie insgesamt 44 Sitzungen ab. Sie bildete unter Zuziehung von Experten zeitweilige Arbeitsgruppen. Die geodatischen Vermessungen ergaben eine Lange der Grenze von 1.296,7 km, davon entfielen 14,9 km auf die festgelegte Seegrenze (Territorialgewassergrenze) in der Lubecker Bucht. Nicht festgelegt bzw. festgestellt wurden etwa 95 km in der Elbe und rund 1,2 km in der Warmen Bode. Die Staatsgrenze wurde auf dem Festland unter anderem mit 15.028 neuen Grenzsteinen gekennzeichnet (siehe Titelblatt). Die Staatsgrenze zwischen beiden Staaten verlief genau in der Mitte dieser Grenzsteine. Die Identifizierung des Verlaufs der Grenze mit der einseitigen Sicherung durch die DDR ist ein Irrweg, der in der OEffentlichkeit immer noch herumgeistert.
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Die Staatsgrenze war untrennbar von der Existenz beider deutscher Staaten. Ihr Verlauf wurde durch Vereinbarungen zwischen ihnen und den ehemaligen Besatzungsmachten, die ihre Zonen abgrenzten, bestimmt. Der Grundlagenvertrag DDR/BRD aus dem Jahre 1972, der als Staatsvertrag ausgestaltet war, bestimmte u.a. die Bildung einer gemeinsamen Grenzkommission. Sie erhielt die Aufgabe, vor allem den Verlauf dieser Staatsgrenze zu uberprufen, soweit erforderlich zu erneuern, erganzen, festzustellen oder festzulegen, eine Grenzdokumentation zu erarbeiten und sonstige mit dem Grenzverlauf zusammenhangende Probleme zu klaren. Im Zeitraum vom 31. Januar 1973 bis 26. Oktober 1978 hielt sie insgesamt 44 Sitzungen ab. Sie bildete unter Zuziehung von Experten zeitweilige Arbeitsgruppen. Die geodatischen Vermessungen ergaben eine Lange der Grenze von 1.296,7 km, davon entfielen 14,9 km auf die festgelegte Seegrenze (Territorialgewassergrenze) in der Lubecker Bucht. Nicht festgelegt bzw. festgestellt wurden etwa 95 km in der Elbe und rund 1,2 km in der Warmen Bode. Die Staatsgrenze wurde auf dem Festland unter anderem mit 15.028 neuen Grenzsteinen gekennzeichnet (siehe Titelblatt). Die Staatsgrenze zwischen beiden Staaten verlief genau in der Mitte dieser Grenzsteine. Die Identifizierung des Verlaufs der Grenze mit der einseitigen Sicherung durch die DDR ist ein Irrweg, der in der OEffentlichkeit immer noch herumgeistert.