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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Paedagogik - Sonstiges, Note: 1,7, Universitaet Augsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natuerliche Recht der Eltern und die zuvoerderst ihnen obliegende Pflicht." (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) Doch was passiert, wenn die Eltern nicht mehr in der Lage sind, diese Pflicht zu erfuellen? Wer entscheidet, was mit dem Kind passiert, wenn sich die Eltern nicht mehr darum kuemmern koennen? An wen kann man sich wenden, wenn Probleme mit der Erziehung seiner Kinder auftreten? Mit diesen und weiteren Fragen beschaeftigt sich der erste Teil dieser Arbeit, welcher die Hilfen zur Erziehung zunaechst allgemein und dann detailliert darstellt. Dazu werde ich zunaechst auf die gesetzlichen Grundlagen eingehen, welche vor allem im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt sind. Im Anschluss wird definiert, worum es sich bei den Hilfen zur Erziehung im Allgemeinen handelt, danach gehe ich neben der Hilfeplanung kurz auf die einzelnen Hilfen ein. Im zweiten Teil meiner Hausarbeit beschaeftige ich mich detailliert mit der Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung. Nach der allgemeinen Definition des Begriffs gehe ich auf Geschichte und Traegerschaft der Erziehungsberatung ein. Daraufhin erwaehne ich kurz die haeufigsten Anlaesse, aus denen die Klienten in die Beratungsstelle kommen und erlaeutere den Prozess der Beratung. Zum Abschluss des theoretischen Teils werden noch verschiedene Anwendungsbereiche der Erziehungsberatung aufgezaehlt. Auf die netzwerkorientierte Trennungs- und Scheidungsberatung und auf Probleme mit unruhigen Kindern wird dabei genauer eingegangen. Am 15.10.2007 begann ich mein Praktikum in der Erziehungsberatungsstelle des staedtischen Jugendamtes. Dort habe ich viele interessante Einblicke in die Praxis sammeln koennen, welche ich zum Abschluss dieser Arbeit darlegen werde.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Paedagogik - Sonstiges, Note: 1,7, Universitaet Augsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natuerliche Recht der Eltern und die zuvoerderst ihnen obliegende Pflicht." (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) Doch was passiert, wenn die Eltern nicht mehr in der Lage sind, diese Pflicht zu erfuellen? Wer entscheidet, was mit dem Kind passiert, wenn sich die Eltern nicht mehr darum kuemmern koennen? An wen kann man sich wenden, wenn Probleme mit der Erziehung seiner Kinder auftreten? Mit diesen und weiteren Fragen beschaeftigt sich der erste Teil dieser Arbeit, welcher die Hilfen zur Erziehung zunaechst allgemein und dann detailliert darstellt. Dazu werde ich zunaechst auf die gesetzlichen Grundlagen eingehen, welche vor allem im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt sind. Im Anschluss wird definiert, worum es sich bei den Hilfen zur Erziehung im Allgemeinen handelt, danach gehe ich neben der Hilfeplanung kurz auf die einzelnen Hilfen ein. Im zweiten Teil meiner Hausarbeit beschaeftige ich mich detailliert mit der Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung. Nach der allgemeinen Definition des Begriffs gehe ich auf Geschichte und Traegerschaft der Erziehungsberatung ein. Daraufhin erwaehne ich kurz die haeufigsten Anlaesse, aus denen die Klienten in die Beratungsstelle kommen und erlaeutere den Prozess der Beratung. Zum Abschluss des theoretischen Teils werden noch verschiedene Anwendungsbereiche der Erziehungsberatung aufgezaehlt. Auf die netzwerkorientierte Trennungs- und Scheidungsberatung und auf Probleme mit unruhigen Kindern wird dabei genauer eingegangen. Am 15.10.2007 begann ich mein Praktikum in der Erziehungsberatungsstelle des staedtischen Jugendamtes. Dort habe ich viele interessante Einblicke in die Praxis sammeln koennen, welche ich zum Abschluss dieser Arbeit darlegen werde.