Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Europarecht, Voelkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,5, SRH Hochschule Heidelberg, Veranstaltung: Master of Laws Sozialrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Studienarbeit soll ein UEberblick ueber die vorgeschlagenen AEnderungen der EU-Kommission gegeben werden und eine kritische Auseinandersetzung damit erfolgen. Insbesondere die AEnderungsvorschlaege zur Entsendevorschrift Art. 12 VO (EG) 883/2004, der in der Praxis eine grosse Bedeutung zukommt, werden im Detail betrachtet und analysiert. Die Europaeische Union (EU) garantiert ihren Buergern seit ihren Anfaengen in Rom im Jahr 1957 Frieden und Freiheit. Es ist damit wohl das groesste Friedensprojekt der bisherigen Menschheitsgeschichte. Dafuer hat die EU im Jahr 2012 den Friedensnobelpreis erhalten. In den Folgejahren war die Euphorie der Vertreter der EU, trotz finanzieller Probleme mehrerer suedeuropaeischer Staaten und den damit einhergehenden Umwaelzungen im europaeischen Raum, gross. Doch seit am 23. Juni 2016 die Buerger des Vereinigten Koenigreichs fuer den Brexit votiert haben, ist der Reformbedarf der EU noch offenkundiger hervorgetreten und kann nicht mehr hinweggeredet werden. Dies haben auch die Organe und Mitgliedsstaaten der EU erkannt und diskutieren strukturelle AEnderungen im System der EU. Doch neben grossen Reformvorhaben, die die EU in ihrer Struktur aendern koennten, werden auch diverse Reformen an bestehenden Verordnungen und Richtlinien vorangetrieben. Eines der derzeitigen Reformvorhaben betrifft die aktuell anwendbare Verordnung (EG) 883/2004. Diese regelt die Koordinierung der sozialen Systeme der Mitgliedsstaaten der Europaeischen Union und hat zum Ziel, negative Folgen eines Wechsels zwischen verschiedenen nationalen Systemen des Sozialrechts zu verhindern. Es handelt sich bei der Verordnung um europaeisches Sekundaerrecht, welches auf der Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizuegigkeit nach Art. 45 i. V. m. Art. 48 AEUV beruht und Hindernisse be
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Europarecht, Voelkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,5, SRH Hochschule Heidelberg, Veranstaltung: Master of Laws Sozialrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Studienarbeit soll ein UEberblick ueber die vorgeschlagenen AEnderungen der EU-Kommission gegeben werden und eine kritische Auseinandersetzung damit erfolgen. Insbesondere die AEnderungsvorschlaege zur Entsendevorschrift Art. 12 VO (EG) 883/2004, der in der Praxis eine grosse Bedeutung zukommt, werden im Detail betrachtet und analysiert. Die Europaeische Union (EU) garantiert ihren Buergern seit ihren Anfaengen in Rom im Jahr 1957 Frieden und Freiheit. Es ist damit wohl das groesste Friedensprojekt der bisherigen Menschheitsgeschichte. Dafuer hat die EU im Jahr 2012 den Friedensnobelpreis erhalten. In den Folgejahren war die Euphorie der Vertreter der EU, trotz finanzieller Probleme mehrerer suedeuropaeischer Staaten und den damit einhergehenden Umwaelzungen im europaeischen Raum, gross. Doch seit am 23. Juni 2016 die Buerger des Vereinigten Koenigreichs fuer den Brexit votiert haben, ist der Reformbedarf der EU noch offenkundiger hervorgetreten und kann nicht mehr hinweggeredet werden. Dies haben auch die Organe und Mitgliedsstaaten der EU erkannt und diskutieren strukturelle AEnderungen im System der EU. Doch neben grossen Reformvorhaben, die die EU in ihrer Struktur aendern koennten, werden auch diverse Reformen an bestehenden Verordnungen und Richtlinien vorangetrieben. Eines der derzeitigen Reformvorhaben betrifft die aktuell anwendbare Verordnung (EG) 883/2004. Diese regelt die Koordinierung der sozialen Systeme der Mitgliedsstaaten der Europaeischen Union und hat zum Ziel, negative Folgen eines Wechsels zwischen verschiedenen nationalen Systemen des Sozialrechts zu verhindern. Es handelt sich bei der Verordnung um europaeisches Sekundaerrecht, welches auf der Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizuegigkeit nach Art. 45 i. V. m. Art. 48 AEUV beruht und Hindernisse be