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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 15, Universitaet Hamburg (Fakultaet fuer Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Strafprozessrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit untersucht anhand einer umfassenden Analyse des BGH Urteils BGH NStZ 2013, 51 sowie vorangegangener Entscheidungen zur selbigen Thematik, welche Rolle die Zustimmungserklaerung der Staatsanwaltschaft bei der Verstaendigung nach ? 257c StPO spielt. Es wird untersucht, ob die Zustimmung der Staatsanwaltschaft zu einem Verstaendigungsvorschlag in der gerichtlichen Praxis als erforderlich angesehen wird. Ausserdem wird ueberprueft, inwieweit die Entscheidung des BGH, eine einmal erteilte Zustimmung als unwiderruflich anzusehen, mit strafprozessualen und verfassungsrechtlichen Grundsaetzen vereinbar ist. Schliesslich geht die Bearbeitung auf die Bindungswirkung eines Verstaendigungsvorschlags fuer das Gericht ein.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 15, Universitaet Hamburg (Fakultaet fuer Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Strafprozessrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit untersucht anhand einer umfassenden Analyse des BGH Urteils BGH NStZ 2013, 51 sowie vorangegangener Entscheidungen zur selbigen Thematik, welche Rolle die Zustimmungserklaerung der Staatsanwaltschaft bei der Verstaendigung nach ? 257c StPO spielt. Es wird untersucht, ob die Zustimmung der Staatsanwaltschaft zu einem Verstaendigungsvorschlag in der gerichtlichen Praxis als erforderlich angesehen wird. Ausserdem wird ueberprueft, inwieweit die Entscheidung des BGH, eine einmal erteilte Zustimmung als unwiderruflich anzusehen, mit strafprozessualen und verfassungsrechtlichen Grundsaetzen vereinbar ist. Schliesslich geht die Bearbeitung auf die Bindungswirkung eines Verstaendigungsvorschlags fuer das Gericht ein.