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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Soziologie - Sonstiges, Note: 3,0, Fachhochschule fuer oeffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Gelsenkirchen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit untersucht den 2012 beschlossenen, zweiten GlueStV (Gluecksspielstaatsvertrag) in Bezug auf den groessten Teil der Gluecksspielbranche, dem Automatenspiel in Spielhallen. Der Begriff Gluecksspiel bezeichnet viele umfangreiche Bereiche von Spielkultur. Zum Gluecksspiel zaehlen beispielsweise Lotterien, Roulette, diverse Karten- und Wuerfelspiele. Es existiert stets dann, wenn im Rahmen eines Spiels ein Entgelt verlangt wird und die Chance entsteht, einen Gewinn zu erhalten. Bereits im Mittelalter sowie der fruehen Neuzeit wurden Gluecksspiele veranstaltet. Zentrale Bedeutung hatte bereits immer der finanzielle Aspekt; durch Einsatz von Geld koennen und konnten Gewinne in Form von einer Menge Bargeld oder Sachguetern erspielt werden. Aus diesem Grunde zaehlt das Gluecksspiel seit jeher nicht zu den gewoehnlichen wirtschaftlichen Guetern; stattdessen wird es als besonderes Wirtschaftsgut bezeichnet dessen Merkmale u. a. ein erhebliches Abhaengigkeitsrisiko fuer die Bevoelkerung impliziert. Konkret kann der haeufige Konsum von Gluecksspiel zu der medizinisch anerkannten Gluecksspielsucht fuehren. Negative finanzielle und soziale Folgen fuer Spieler und deren Angehoerige sind haeufig Nebeneffekte einer solchen Abhaengigkeitserkrankung. Die Arbeit stellt zunaechst das Phaenomen des pathologischen Gluecksspiels dar. Anschliessend stehen vor allem die gesetzlichen Grundlagen in Bezug auf Gluecksspielrecht im Allgemeinen und Automatenwirtschaft in Spielhallen im Besonderen im Mittelpunkt der Ausfuehrungen. Es wird erlaeutert, wie gewerbliches Spielrecht von den zustaendigen Ordnungsbehoerden kontrolliert und durchgesetzt wird. Hinzu werden die elementaren Regelungen der GewO (Gewerbeordnung) vorgestellt. Neben den Bestimmungen der GewO bestehen bei der UEberpruefung von Spielhallen Regelungen im Rahmen des sog
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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Soziologie - Sonstiges, Note: 3,0, Fachhochschule fuer oeffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Gelsenkirchen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit untersucht den 2012 beschlossenen, zweiten GlueStV (Gluecksspielstaatsvertrag) in Bezug auf den groessten Teil der Gluecksspielbranche, dem Automatenspiel in Spielhallen. Der Begriff Gluecksspiel bezeichnet viele umfangreiche Bereiche von Spielkultur. Zum Gluecksspiel zaehlen beispielsweise Lotterien, Roulette, diverse Karten- und Wuerfelspiele. Es existiert stets dann, wenn im Rahmen eines Spiels ein Entgelt verlangt wird und die Chance entsteht, einen Gewinn zu erhalten. Bereits im Mittelalter sowie der fruehen Neuzeit wurden Gluecksspiele veranstaltet. Zentrale Bedeutung hatte bereits immer der finanzielle Aspekt; durch Einsatz von Geld koennen und konnten Gewinne in Form von einer Menge Bargeld oder Sachguetern erspielt werden. Aus diesem Grunde zaehlt das Gluecksspiel seit jeher nicht zu den gewoehnlichen wirtschaftlichen Guetern; stattdessen wird es als besonderes Wirtschaftsgut bezeichnet dessen Merkmale u. a. ein erhebliches Abhaengigkeitsrisiko fuer die Bevoelkerung impliziert. Konkret kann der haeufige Konsum von Gluecksspiel zu der medizinisch anerkannten Gluecksspielsucht fuehren. Negative finanzielle und soziale Folgen fuer Spieler und deren Angehoerige sind haeufig Nebeneffekte einer solchen Abhaengigkeitserkrankung. Die Arbeit stellt zunaechst das Phaenomen des pathologischen Gluecksspiels dar. Anschliessend stehen vor allem die gesetzlichen Grundlagen in Bezug auf Gluecksspielrecht im Allgemeinen und Automatenwirtschaft in Spielhallen im Besonderen im Mittelpunkt der Ausfuehrungen. Es wird erlaeutert, wie gewerbliches Spielrecht von den zustaendigen Ordnungsbehoerden kontrolliert und durchgesetzt wird. Hinzu werden die elementaren Regelungen der GewO (Gewerbeordnung) vorgestellt. Neben den Bestimmungen der GewO bestehen bei der UEberpruefung von Spielhallen Regelungen im Rahmen des sog