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Facharbeit (Schule) aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Sozialpaedagogik / Sozialarbeit, Note: 1, Sprache: Deutsch, Abstract: In meinem Arbeitsalltag stelle ich immer wieder fest, dass fuer Menschen mit Assistenzbedarf Entscheidungen getroffen werden, ohne diese mit einzubeziehen. So kommt es vor, dass ein Beschaeftigter mit zur Getraenkelieferung faehrt, obwohl dieser nicht moechte. Denn anhand von Sanktionen wird ihm dieses vorgefuehrt, sodass ihm keine andere Alternative mehr bleibt als mitzufahren. Mit dieser Vorgehensweise wird nicht nur sein Grundrecht, dass alle Menschen gleich sind (vgl. BMJV, 2016: Grundgesetz Art. 3) zunichte gemacht, sondern auch die Gleichberechtigung wird damit infrage gestellt. Wenn im Vergleich ein anderer Beschaeftigter sich den Freiraum nehmen kann, sich alle ihm uebertragenden Aufgaben zu entziehen, ohne das ihm Konsequenzen erwarten, dann ist meine Beobachtung berechtigt. In diesem Zusammenhang frage ich mich, kann sich ein Mensch mit Assistenzbedarf in der Tagesfoerderstaette selbstverwirklichen, wenn aufgrund von fremden Entscheidungen er nur wenig bis keinen Einfluss hat. Oder anders ausgedrueckt, was muss passieren, dass dieser Personenkreis anerkannt wird, damit er keine Bevormundung mehr erfaehrt? Unter diesem Hauptaspekt stellt sich mir die Forschungsfrage: "Inwieweit hilft Empowerment in der Tagesfoerderstaette einem Klienten mehr Autonomie zu erlangen?". Weg vom Defizitblickwinkel, hin zur Ressourcenorientierung, um letztendlich ein autonomes Leben fuehren zu koennen, ist ein Ziel, der mit dem Empowerment-Konzept einhergeht. Anhand dieses Konzeptes moechte ich meine gestellte Forschungsfrage beantworten, um herauszufinden, warum gerade Menschen mit Assistenzbedarf eine grosse Bevormundung erfahren, sodass sie in ihrem autonomen Leben eingeschraenkt sind.
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Facharbeit (Schule) aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Sozialpaedagogik / Sozialarbeit, Note: 1, Sprache: Deutsch, Abstract: In meinem Arbeitsalltag stelle ich immer wieder fest, dass fuer Menschen mit Assistenzbedarf Entscheidungen getroffen werden, ohne diese mit einzubeziehen. So kommt es vor, dass ein Beschaeftigter mit zur Getraenkelieferung faehrt, obwohl dieser nicht moechte. Denn anhand von Sanktionen wird ihm dieses vorgefuehrt, sodass ihm keine andere Alternative mehr bleibt als mitzufahren. Mit dieser Vorgehensweise wird nicht nur sein Grundrecht, dass alle Menschen gleich sind (vgl. BMJV, 2016: Grundgesetz Art. 3) zunichte gemacht, sondern auch die Gleichberechtigung wird damit infrage gestellt. Wenn im Vergleich ein anderer Beschaeftigter sich den Freiraum nehmen kann, sich alle ihm uebertragenden Aufgaben zu entziehen, ohne das ihm Konsequenzen erwarten, dann ist meine Beobachtung berechtigt. In diesem Zusammenhang frage ich mich, kann sich ein Mensch mit Assistenzbedarf in der Tagesfoerderstaette selbstverwirklichen, wenn aufgrund von fremden Entscheidungen er nur wenig bis keinen Einfluss hat. Oder anders ausgedrueckt, was muss passieren, dass dieser Personenkreis anerkannt wird, damit er keine Bevormundung mehr erfaehrt? Unter diesem Hauptaspekt stellt sich mir die Forschungsfrage: "Inwieweit hilft Empowerment in der Tagesfoerderstaette einem Klienten mehr Autonomie zu erlangen?". Weg vom Defizitblickwinkel, hin zur Ressourcenorientierung, um letztendlich ein autonomes Leben fuehren zu koennen, ist ein Ziel, der mit dem Empowerment-Konzept einhergeht. Anhand dieses Konzeptes moechte ich meine gestellte Forschungsfrage beantworten, um herauszufinden, warum gerade Menschen mit Assistenzbedarf eine grosse Bevormundung erfahren, sodass sie in ihrem autonomen Leben eingeschraenkt sind.