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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 Punkte, Humboldt-Universitaet zu Berlin (Rechtswissenschaftliche Fakultaet), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit fragt nach der Haftung von Suchmaschinen aus urheberrechtlicher Sicht unter Beruecksichtigung der neuesten Rechtsprechung des Europaeischen Gerichtshofes. "Quod non est in google, non est in mundo." - Die Taetigkeit von Suchmaschinen ist von enormer Wichtigkeit fuer die Funktionsfaehigkeit des World Wide Web. Auch der EuGH beruecksichtigt in seiner Grundsatzentscheidung GS Media/Sanoma die besondere Bedeutung von Hyperlinks, wie sie von Suchmaschinen ausgegeben werden, fuer die Funktionsfaehigkeit des Netzes mit seiner unueberschaubaren Informationsflut. Diese Bewertung wird durch den BGH geteilt, wenn er in seiner Vorschaubilder-III-Entscheidung die Grundsaetze des EuGH erstmals auf die Taetigkeit von Suchmaschinen anwendet. Das Gericht bekraeftigt in dem Urteil ausserdem, dass ohne die Zuhilfenahme von Suchmaschinen ein effizienter Zugriff auf online zugaengliche Quellen ausgeschlossen waere. Auch in der Literatur ist man sich einig: Die Taetigkeit von Suchmaschinen stellt eine der wichtigsten Funktionen der gesamten Internettechnologie dar. Gleichwohl darf dieses Argument nicht dazu dienen, Suchmaschinen generell von jeglicher Verantwortung freizustellen. Schliesslich stehen hinter den Suchplattformen maechtige Unternehmen, die ueber genuegend Ressourcen verfuegen, um ihren Beitrag im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen zu leisten. Es gilt vielmehr, verhaeltnismaessig abzuwaegen zwischen den Interessen der Rechteinhaber, der Suchmaschinenbetreiber und dem Interesse der Nutzer an einem effizient funktionierenden Netz. Aus dem Spannungsfeld von Bedeutung und Verantwortung ergibt sich eine Grundfrage, welcher diese Arbeit nachgehen wird: Welche Haftungsmassstaebe sind fuer Suchmaschinen im Urheberrecht angebracht? Hinweise bietet die richtungsweisende Entscheidung des
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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 Punkte, Humboldt-Universitaet zu Berlin (Rechtswissenschaftliche Fakultaet), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit fragt nach der Haftung von Suchmaschinen aus urheberrechtlicher Sicht unter Beruecksichtigung der neuesten Rechtsprechung des Europaeischen Gerichtshofes. "Quod non est in google, non est in mundo." - Die Taetigkeit von Suchmaschinen ist von enormer Wichtigkeit fuer die Funktionsfaehigkeit des World Wide Web. Auch der EuGH beruecksichtigt in seiner Grundsatzentscheidung GS Media/Sanoma die besondere Bedeutung von Hyperlinks, wie sie von Suchmaschinen ausgegeben werden, fuer die Funktionsfaehigkeit des Netzes mit seiner unueberschaubaren Informationsflut. Diese Bewertung wird durch den BGH geteilt, wenn er in seiner Vorschaubilder-III-Entscheidung die Grundsaetze des EuGH erstmals auf die Taetigkeit von Suchmaschinen anwendet. Das Gericht bekraeftigt in dem Urteil ausserdem, dass ohne die Zuhilfenahme von Suchmaschinen ein effizienter Zugriff auf online zugaengliche Quellen ausgeschlossen waere. Auch in der Literatur ist man sich einig: Die Taetigkeit von Suchmaschinen stellt eine der wichtigsten Funktionen der gesamten Internettechnologie dar. Gleichwohl darf dieses Argument nicht dazu dienen, Suchmaschinen generell von jeglicher Verantwortung freizustellen. Schliesslich stehen hinter den Suchplattformen maechtige Unternehmen, die ueber genuegend Ressourcen verfuegen, um ihren Beitrag im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen zu leisten. Es gilt vielmehr, verhaeltnismaessig abzuwaegen zwischen den Interessen der Rechteinhaber, der Suchmaschinenbetreiber und dem Interesse der Nutzer an einem effizient funktionierenden Netz. Aus dem Spannungsfeld von Bedeutung und Verantwortung ergibt sich eine Grundfrage, welcher diese Arbeit nachgehen wird: Welche Haftungsmassstaebe sind fuer Suchmaschinen im Urheberrecht angebracht? Hinweise bietet die richtungsweisende Entscheidung des