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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Fuehrung und Personal - Sonstiges, Note: 1,7, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main (Entrepreneurship), Veranstaltung: Rechtliche Aspekte von Unternehmensentwicklung und Nachhaltigkeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 1. Mai 2015 wurde das Gesetz fuer die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Maennern an Fuehrungspositionen in der Privatwirtschaft und im oeffentlichen Dienst (kurz: FuePoG) durch den Bundestag beschlossen, um den Anteil von Frauen in Fuehrungspositionen signifikant zu erhoehen. Jahrelange Diskussionen um die Einfuehrung eines solchen Gesetzes fanden sich begruendet in einem anhaltenden Trend weiblicher Unterrepraesentation in Fuehrungspositionen - trotz steigender Erwerbsbeteiligung und Qualifikation von Frauen. Deutschlands Top-200-Unternehmen konnten im Jahre 2013 einen Frauenanteil von nur 15,1% in Aufsichtsratspositionen verzeichnen - ein Zustand, der oftmals kritisiert und als nicht haltbar betrachtet wurde. Die Einfuehrung des FuePoG soll in dieser Hinsicht die Weichen stellen fuer den Weg in eine Zukunft, in der die verfassungsrechtlich garantierte gleichberechtigte Teilhabe fuer alle Geschlechter ermoeglicht werden kann. Um die Einfuehrung des FuePoG und die Diskussion um eine gesetzliche Frauenquote in Unternehmen ranken sich einige Diskussionen und Fragen. Ist die Einfuehrung des Gesetzes tatsaechlich der einzige Weg zu einem hoeheren Frauenanteil gewesen oder waere nicht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (kurz: AGG) allein schon gesetzliche Grundlage genug gewesen? Erfaehrt durch die gezielte Bevorzugung eines Geschlechts das jeweils andere Geschlecht nicht eine ungleiche Behandlung? Und steht das FuePoG daher womoeglich sogar im Widerspruch zum AGG? Mit diesen Fragen beschaeftigt sich die folgende Ausarbeitung und versucht, dieses ausgesprochen heikle Thema von verschiedenen Seiten zu beleuchten.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Fuehrung und Personal - Sonstiges, Note: 1,7, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main (Entrepreneurship), Veranstaltung: Rechtliche Aspekte von Unternehmensentwicklung und Nachhaltigkeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 1. Mai 2015 wurde das Gesetz fuer die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Maennern an Fuehrungspositionen in der Privatwirtschaft und im oeffentlichen Dienst (kurz: FuePoG) durch den Bundestag beschlossen, um den Anteil von Frauen in Fuehrungspositionen signifikant zu erhoehen. Jahrelange Diskussionen um die Einfuehrung eines solchen Gesetzes fanden sich begruendet in einem anhaltenden Trend weiblicher Unterrepraesentation in Fuehrungspositionen - trotz steigender Erwerbsbeteiligung und Qualifikation von Frauen. Deutschlands Top-200-Unternehmen konnten im Jahre 2013 einen Frauenanteil von nur 15,1% in Aufsichtsratspositionen verzeichnen - ein Zustand, der oftmals kritisiert und als nicht haltbar betrachtet wurde. Die Einfuehrung des FuePoG soll in dieser Hinsicht die Weichen stellen fuer den Weg in eine Zukunft, in der die verfassungsrechtlich garantierte gleichberechtigte Teilhabe fuer alle Geschlechter ermoeglicht werden kann. Um die Einfuehrung des FuePoG und die Diskussion um eine gesetzliche Frauenquote in Unternehmen ranken sich einige Diskussionen und Fragen. Ist die Einfuehrung des Gesetzes tatsaechlich der einzige Weg zu einem hoeheren Frauenanteil gewesen oder waere nicht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (kurz: AGG) allein schon gesetzliche Grundlage genug gewesen? Erfaehrt durch die gezielte Bevorzugung eines Geschlechts das jeweils andere Geschlecht nicht eine ungleiche Behandlung? Und steht das FuePoG daher womoeglich sogar im Widerspruch zum AGG? Mit diesen Fragen beschaeftigt sich die folgende Ausarbeitung und versucht, dieses ausgesprochen heikle Thema von verschiedenen Seiten zu beleuchten.