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Masterarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,3, Hochschule fuer Technik und Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die in Aussicht gestellte Strafmilderung durch die Implementierung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems fuer Steuern in die Unternehmensprozesse schafft einen Anreiz fuer die gesetzlichen Vertreter der Unternehmen, sich dem anzunehmen und es umzusetzen. Allerdings hat das BMF keine Hinweise ueber die Ausgestaltung eines solchen IKS gegeben, sodass sich die Frage stellt, was der Gesetzgeber als regelkonformes System ansieht. Vor diesem Hintergrund hat das Institut der Deutschen Wirtschaftspruefer e.V. (IDW) eine Arbeitsgruppe "Tax Compliance" gegruendet und einen Praxishinweis erarbeitet, der als Hilfestellung zur Entwicklung dienen soll. Neben dem deutschen Standardwerk wurde auch eine international gueltige Norm veroeffentlicht, die ISO 19600. Da ein solches IKS individuell auf die Unternehmensstruktur und -groesse angepasst werden muss, werden in diesem Rahmen lediglich deutsche Grossunternehmen gem. ? 267 Abs. 3 HGB in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft betrachtet. In diesem Sinne wird eine Bearbeitung an die vom IDW veroeffentlichten Pruefungsstandards erfolgen, da sie fuer deutsche Unternehmen entwickelt wurden. In dieser Arbeit werden die Bestandteile eines innerbetrieblichen Kontrollsystems fuer Steuern, mittels des Pruefungsstandards des IDW, hergeleitet. Auf dieser Grundlage erfolgt dann eine Umsetzung anhand eines Beispiels. In diesem fiktiv gewaehlten System wird versucht, ein geeignetes Kontrollsystem, mit den aufgezeigten Kernelementen, darzustellen.
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Masterarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,3, Hochschule fuer Technik und Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die in Aussicht gestellte Strafmilderung durch die Implementierung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems fuer Steuern in die Unternehmensprozesse schafft einen Anreiz fuer die gesetzlichen Vertreter der Unternehmen, sich dem anzunehmen und es umzusetzen. Allerdings hat das BMF keine Hinweise ueber die Ausgestaltung eines solchen IKS gegeben, sodass sich die Frage stellt, was der Gesetzgeber als regelkonformes System ansieht. Vor diesem Hintergrund hat das Institut der Deutschen Wirtschaftspruefer e.V. (IDW) eine Arbeitsgruppe "Tax Compliance" gegruendet und einen Praxishinweis erarbeitet, der als Hilfestellung zur Entwicklung dienen soll. Neben dem deutschen Standardwerk wurde auch eine international gueltige Norm veroeffentlicht, die ISO 19600. Da ein solches IKS individuell auf die Unternehmensstruktur und -groesse angepasst werden muss, werden in diesem Rahmen lediglich deutsche Grossunternehmen gem. ? 267 Abs. 3 HGB in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft betrachtet. In diesem Sinne wird eine Bearbeitung an die vom IDW veroeffentlichten Pruefungsstandards erfolgen, da sie fuer deutsche Unternehmen entwickelt wurden. In dieser Arbeit werden die Bestandteile eines innerbetrieblichen Kontrollsystems fuer Steuern, mittels des Pruefungsstandards des IDW, hergeleitet. Auf dieser Grundlage erfolgt dann eine Umsetzung anhand eines Beispiels. In diesem fiktiv gewaehlten System wird versucht, ein geeignetes Kontrollsystem, mit den aufgezeigten Kernelementen, darzustellen.