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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Unternehmensfuehrung, Management, Organisation, Note: 1,7, FOM Hochschule fuer Oekonomie & Management gemeinnuetzige GmbH, Duesseldorf frueher Fachhochschule, Veranstaltung: Management of Small & Medium-Sized Enterprises, Sprache: Deutsch, Abstract: Selten hat ein anderes Gesetz im Vorfeld fuer so viel Kontroversen gesorgt, wie das am 18.06. 2006 in Kraft getretene "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG). Die einen warnten von Trittbrettfahrern die sich mit Scheinbewerbungen Schadenersatz Zahlungen von Arbeitgebern wegen mangelnder Bewerbungsverfahrensfehlern erschleichen wuerden und andere prophezeiten das Ende der Vertragsfreiheit fuer Unternehmen. Der damalige Hauptgeschaeftsfuehrer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) sprach sogar von der Schaffung eines Buerokratiemonsters. Dass AGG hat zum Ziel Personen zu schuetzen, die wegen Merkmalen benachteiligt werden fuer die sie nichts koennen. Diese Merkmale sind, ethnische Herkunft oder Rasse, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sowie Alter und sexuelle Identitaet. Die Europaeischen Richtlinien zur Bekaempfung von Ungleichheit haetten eigentlich schon 2003 in nationales Recht umgewandelt werden muessen, doch bedingt durch den grossen Widerstand gegenueber dem Gesetz verzoegerte die deutsche Gesetzgebung dessen Verabschiedung. Waehrend Grossunternehmen oder Konzerne. sich aufgrund ihrer Bekanntheit fuer angreifbarer halten und daher schnell mit Schulungen Ihrer Mitarbeiter angefangen haben, vertrauen kleine und mittlere Unternehmen auf ihre Faehigkeiten. Anders als Grossunternehmen oder Konzernen verfuegen sie nicht ueber eine eigenstaendige und gut ausgebildete Rechts- oder Personalabteilung. Dementsprechend kann sich die Schlussfolgerung ergeben, dass Entscheider von kleineren und mittleren Unternehmen deutlich staerker durch den Gesetzeswortlaut belastet sind, als grosse Unternehmen.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Unternehmensfuehrung, Management, Organisation, Note: 1,7, FOM Hochschule fuer Oekonomie & Management gemeinnuetzige GmbH, Duesseldorf frueher Fachhochschule, Veranstaltung: Management of Small & Medium-Sized Enterprises, Sprache: Deutsch, Abstract: Selten hat ein anderes Gesetz im Vorfeld fuer so viel Kontroversen gesorgt, wie das am 18.06. 2006 in Kraft getretene "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG). Die einen warnten von Trittbrettfahrern die sich mit Scheinbewerbungen Schadenersatz Zahlungen von Arbeitgebern wegen mangelnder Bewerbungsverfahrensfehlern erschleichen wuerden und andere prophezeiten das Ende der Vertragsfreiheit fuer Unternehmen. Der damalige Hauptgeschaeftsfuehrer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) sprach sogar von der Schaffung eines Buerokratiemonsters. Dass AGG hat zum Ziel Personen zu schuetzen, die wegen Merkmalen benachteiligt werden fuer die sie nichts koennen. Diese Merkmale sind, ethnische Herkunft oder Rasse, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sowie Alter und sexuelle Identitaet. Die Europaeischen Richtlinien zur Bekaempfung von Ungleichheit haetten eigentlich schon 2003 in nationales Recht umgewandelt werden muessen, doch bedingt durch den grossen Widerstand gegenueber dem Gesetz verzoegerte die deutsche Gesetzgebung dessen Verabschiedung. Waehrend Grossunternehmen oder Konzerne. sich aufgrund ihrer Bekanntheit fuer angreifbarer halten und daher schnell mit Schulungen Ihrer Mitarbeiter angefangen haben, vertrauen kleine und mittlere Unternehmen auf ihre Faehigkeiten. Anders als Grossunternehmen oder Konzernen verfuegen sie nicht ueber eine eigenstaendige und gut ausgebildete Rechts- oder Personalabteilung. Dementsprechend kann sich die Schlussfolgerung ergeben, dass Entscheider von kleineren und mittleren Unternehmen deutlich staerker durch den Gesetzeswortlaut belastet sind, als grosse Unternehmen.