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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Europarecht, Voelkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 11, Universitaet Passau, Sprache: Deutsch, Abstract: Den Vereinten Nationen zufolge leben derzeit 1,8 Milliarden Kinder auf der ganzen Welt. Mitte 2013 lag der Anteil unter 15-Jaehriger auf dieser Erde bei 26%, der Grossteil davon lebt auf dem afrikanischen Kontinent. Der Anteil an unter 15-Jaehrigen liegt dort sogar bei ueber 41%. Ein ueberwaeltigender Anteil der Weltbevoelkerung also, der eines besonderen Schutzes bedarf. Es ist offensichtlich, dass kein Mensch mit umfangreicher Erfahrung und Selbsteinschaetzung auf die Welt kommt, sondern entwicklungsbeduerftig ist. Um diese Entwicklungsbeduerftigkeit geht es insbesondere, wenn wir von Kinderrechten reden, ein Recht auf eine normale Entwicklung und die Bedingungen, die dafuer noetig sind. Denn diese Entwicklung legt den Grundstein fuer ein Leben als Erwachsener. Besonders wichtig ist dieses Recht im Hinblick auf jugendliche Delinquenten. Jene also, die strafrechtlich auffaellig werden und gerade deshalb besonderer Aufmerksamkeit beduerfen. Im Folgenden wird die Entwicklung der allgemeinen Menschen- und speziell der Kinderrechte aufgezeigt und wie das aufkommende Kinderrechtsbewusstsein zu internationalen Mindeststandards fuer die Jugendgerichtsbarkeit fuehrte. Diese Mindeststandards auch Beijing Rules (BR) genannt, werden sodann naeher vorgestellt, ihre Bedeutung erlaeutert und die entsprechende rechtliche Lage in Deutschland skizziert.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Europarecht, Voelkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 11, Universitaet Passau, Sprache: Deutsch, Abstract: Den Vereinten Nationen zufolge leben derzeit 1,8 Milliarden Kinder auf der ganzen Welt. Mitte 2013 lag der Anteil unter 15-Jaehriger auf dieser Erde bei 26%, der Grossteil davon lebt auf dem afrikanischen Kontinent. Der Anteil an unter 15-Jaehrigen liegt dort sogar bei ueber 41%. Ein ueberwaeltigender Anteil der Weltbevoelkerung also, der eines besonderen Schutzes bedarf. Es ist offensichtlich, dass kein Mensch mit umfangreicher Erfahrung und Selbsteinschaetzung auf die Welt kommt, sondern entwicklungsbeduerftig ist. Um diese Entwicklungsbeduerftigkeit geht es insbesondere, wenn wir von Kinderrechten reden, ein Recht auf eine normale Entwicklung und die Bedingungen, die dafuer noetig sind. Denn diese Entwicklung legt den Grundstein fuer ein Leben als Erwachsener. Besonders wichtig ist dieses Recht im Hinblick auf jugendliche Delinquenten. Jene also, die strafrechtlich auffaellig werden und gerade deshalb besonderer Aufmerksamkeit beduerfen. Im Folgenden wird die Entwicklung der allgemeinen Menschen- und speziell der Kinderrechte aufgezeigt und wie das aufkommende Kinderrechtsbewusstsein zu internationalen Mindeststandards fuer die Jugendgerichtsbarkeit fuehrte. Diese Mindeststandards auch Beijing Rules (BR) genannt, werden sodann naeher vorgestellt, ihre Bedeutung erlaeutert und die entsprechende rechtliche Lage in Deutschland skizziert.