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Skript aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Pflegemanagement / Sozialmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Die bisherige Definition von Pflegebeduerftigkeit ist in der Fachwelt und bei den Betroffenen in der Kritik. Ob eine Pflegebeduerftigkeit vorliegt ist im bisherigen Verfahren abhaengig von der Ermittlung des minutengenauen Zeitaufwands fuer die pflegerische Versorgung durch Laien. Wird in den fuer die Pflegebeduerftigkeit relevanten Aspekten (Koerperpflege, Ernaehrung, Mobili- taet und hauswirtschaftliche Versorgung) ein zeitlicher Hilfebedarf von wochendurchschnittlich 90 Minuten, wobei 45 Minuten auf die Grundpflege (Koerperpflege, Ernaehrung und Mobilitaet) anfallen muessen, ermittelt, so ist die Person bisher als pflegebeduerftig anzusehen. Dieses Vorgehen bei der Feststellung von Pflegebeduerftigkeit war von Anfang an umstritten. Von Seiten der Pflegewissenschaft ist der Begriff aufgrund seiner sehr verrichtungsbezogenen und koerperbezogenen Einseitigkeit als zu eng betrachtet. Pflegewissenschaftlich betrachtet wird Pflegebeduerftigkeit als ein Hilfebedarf in Bezug auf ein differenziertes Menschenbild gesehen. Verstaerkt hat diese Kritik zudem die Entwicklung der Pflegetheorien in den letzten 20 Jahren, in denen sich die Pflege verstaerkt als akademische Wissenschaft wahrnimmt. Dieses Verfahren hat einen sehr grossen Einfluss auf die heutige Pflege und deren methodischen Grundlagen. So orientieren sich Pflegeplanung und Pflegedokumentation stark an den Verrichtungen. Dieser somatisch gepraegte Pflegebeduerftigkeitsbegriff fuehrte durch den starken Verrichtungsbezug dazu, dass Menschen mit koerperlichem Hilfebedarf gegenueber kognitiv und psychisch beeintraechtigten Menschen tendenziell bevorzugt wurden. Zudem ist der Begriff sehr defizitorientiert und nach derzeitigem pflegewissenschaftlichem Wissen nicht ausreichend pflegefachlich fundiert.
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Skript aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Pflegemanagement / Sozialmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Die bisherige Definition von Pflegebeduerftigkeit ist in der Fachwelt und bei den Betroffenen in der Kritik. Ob eine Pflegebeduerftigkeit vorliegt ist im bisherigen Verfahren abhaengig von der Ermittlung des minutengenauen Zeitaufwands fuer die pflegerische Versorgung durch Laien. Wird in den fuer die Pflegebeduerftigkeit relevanten Aspekten (Koerperpflege, Ernaehrung, Mobili- taet und hauswirtschaftliche Versorgung) ein zeitlicher Hilfebedarf von wochendurchschnittlich 90 Minuten, wobei 45 Minuten auf die Grundpflege (Koerperpflege, Ernaehrung und Mobilitaet) anfallen muessen, ermittelt, so ist die Person bisher als pflegebeduerftig anzusehen. Dieses Vorgehen bei der Feststellung von Pflegebeduerftigkeit war von Anfang an umstritten. Von Seiten der Pflegewissenschaft ist der Begriff aufgrund seiner sehr verrichtungsbezogenen und koerperbezogenen Einseitigkeit als zu eng betrachtet. Pflegewissenschaftlich betrachtet wird Pflegebeduerftigkeit als ein Hilfebedarf in Bezug auf ein differenziertes Menschenbild gesehen. Verstaerkt hat diese Kritik zudem die Entwicklung der Pflegetheorien in den letzten 20 Jahren, in denen sich die Pflege verstaerkt als akademische Wissenschaft wahrnimmt. Dieses Verfahren hat einen sehr grossen Einfluss auf die heutige Pflege und deren methodischen Grundlagen. So orientieren sich Pflegeplanung und Pflegedokumentation stark an den Verrichtungen. Dieser somatisch gepraegte Pflegebeduerftigkeitsbegriff fuehrte durch den starken Verrichtungsbezug dazu, dass Menschen mit koerperlichem Hilfebedarf gegenueber kognitiv und psychisch beeintraechtigten Menschen tendenziell bevorzugt wurden. Zudem ist der Begriff sehr defizitorientiert und nach derzeitigem pflegewissenschaftlichem Wissen nicht ausreichend pflegefachlich fundiert.