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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 9,0 Punkte, Ernst-Moritz-Arndt-Universitaet Greifswald, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand dieser Arbeit ist die Massregel Fuehrungsaufsicht. Als erstes wird dem Leser ein kurzer UEberblick ueber die Einordnung der Fuehrungsaufsicht in das kriminalrechtliche Sanktionensystem gegeben. Danach folgt ein Blick in die Entstehungsgeschichte und die rechtspolitische Entwicklung der Fuehrungsaufsicht. Anschliessend werden die Probleme der Klientel, insbesondere die Rueckfaelligkeit einiger Taetergruppen, aufgezeigt. Ausserdem wird dargestellt, wie viele unterschiedliche Taetergruppen und die damit einhergehenden unterschiedlichen Anordnungsmoeglichkeiten der Fuehrungsaufsicht es gibt. Nachdem die Seite der Klientel ausfuehrlich veranschaulicht wurde, wird die Arbeitsweise der Fuehrungsaufsichtsstellen und die mit ihnen zusammenarbeiteten Organe naeher beleuchtet sowie abschliessend auf die Arbeitsweise in Mecklenburg-Vorpommern und deren Entwicklung eingegangen. Das heutige Strafrecht soll den Straftaeter nicht durch eine Strafe verurteilen, um dem Schuldausgleich gerecht zu werden, vielmehr soll es darueber hinaus auch einen praeventiven Zweck verfolgen, um den Schutz der Allgemeinheit zu gewaehrleisten. Aufgrund dieses zweiten, praeventiven Zweckes wurde im Zuge des 2. Strafrechtsreformgesetzes im Januar 1975 die Fuehrungsaufsicht als Massregel der Besserung und Sicherung in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Mit dieser Massregel wird bezweckt, gefaehrliche oder gefaehrdete Taeter bei der Gestaltung ihres Lebens in der Freiheit ueber gewisse kritische Zeitraeume hinweg zu unterstuetzen und zu betreuen sowie sie zu ueberwachen, um sie von kuenftigen Straftaten abzuhalten. Die Fuehrungsaufsicht hat also eine Doppelfunktion. Mit ihr sollen sowohl Resozialisierungshilfe gewaehrt als auch Sicherungsaufgaben zum Schutz der Allgemeinheit wahrgenommen werden. Jedoch war die Fuehrungsaufsicht seit ihrer Einf
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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 9,0 Punkte, Ernst-Moritz-Arndt-Universitaet Greifswald, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand dieser Arbeit ist die Massregel Fuehrungsaufsicht. Als erstes wird dem Leser ein kurzer UEberblick ueber die Einordnung der Fuehrungsaufsicht in das kriminalrechtliche Sanktionensystem gegeben. Danach folgt ein Blick in die Entstehungsgeschichte und die rechtspolitische Entwicklung der Fuehrungsaufsicht. Anschliessend werden die Probleme der Klientel, insbesondere die Rueckfaelligkeit einiger Taetergruppen, aufgezeigt. Ausserdem wird dargestellt, wie viele unterschiedliche Taetergruppen und die damit einhergehenden unterschiedlichen Anordnungsmoeglichkeiten der Fuehrungsaufsicht es gibt. Nachdem die Seite der Klientel ausfuehrlich veranschaulicht wurde, wird die Arbeitsweise der Fuehrungsaufsichtsstellen und die mit ihnen zusammenarbeiteten Organe naeher beleuchtet sowie abschliessend auf die Arbeitsweise in Mecklenburg-Vorpommern und deren Entwicklung eingegangen. Das heutige Strafrecht soll den Straftaeter nicht durch eine Strafe verurteilen, um dem Schuldausgleich gerecht zu werden, vielmehr soll es darueber hinaus auch einen praeventiven Zweck verfolgen, um den Schutz der Allgemeinheit zu gewaehrleisten. Aufgrund dieses zweiten, praeventiven Zweckes wurde im Zuge des 2. Strafrechtsreformgesetzes im Januar 1975 die Fuehrungsaufsicht als Massregel der Besserung und Sicherung in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Mit dieser Massregel wird bezweckt, gefaehrliche oder gefaehrdete Taeter bei der Gestaltung ihres Lebens in der Freiheit ueber gewisse kritische Zeitraeume hinweg zu unterstuetzen und zu betreuen sowie sie zu ueberwachen, um sie von kuenftigen Straftaten abzuhalten. Die Fuehrungsaufsicht hat also eine Doppelfunktion. Mit ihr sollen sowohl Resozialisierungshilfe gewaehrt als auch Sicherungsaufgaben zum Schutz der Allgemeinheit wahrgenommen werden. Jedoch war die Fuehrungsaufsicht seit ihrer Einf