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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 1,3, Fachhochschule fur offentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Duisburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Polizei ist eine Institution, deren Aufgaben unter anderem darin besteht, Gefahren abzuwehren. In einem demokratischen Rechtsstaat wie Deutschland ist sie dabei an Recht und Gesetz gebunden. Somit schaffen gerade dieses Recht und Gesetz die Grenzen fur polizeiliches Handeln. Es gibt jedoch Situationen, in denen das polizeiliche Ziel nur erreicht werden kann, wenn Polizeibeamte nicht konstitutionell handeln. Vor diesem Hintergrund beschaftigt sich der Autor in seiner Arbeit mit den beiden Fragen, ob eine moralische Argumentation ein bestehendes Recht in Frage stellen oder sogar Grundlage fur eine Gesetzesanderung sein kann und, falls Frage 1 bejaht wird, ob die moralischen Argumente ausreichen, um Folter in Deutschland zu relativieren. Bei der Bearbeitung der oben aufgefuhrten Thesen legt der Autor den Fokus auf die moralische Argumentation, um diese als Grundlage fur eine mogliche Relativierung des Folterverbots anzufuhren. Der rechtlichen Betrachtung kommt demnach weniger Bedeutung zu. Der Einstieg in die Thematik erfolgt, indem mit Hilfe einer Definition erlautert wird, was unter Folter zu verstehen ist. Im Anschluss an die Begriffsbestimmung werden - angelehnt an die Ausfuhrungen von Trapp - die acht Hauptfunktionen von Folter in einem historischen Kontext herausgearbeitet. Mit der Darstellung der Historie wird zum Einen schlussig, warum das Thema Folter so ernst zu nehmen ist, zum Anderen wird verdeutlicht, aus welchen Grunden Folter weiterhin verboten sein soll. Um eine klare Grenze zu ziehen, wird im Anschluss auf die sogenannte Rettungsfolter eingegangen. Da sich die Rettungsfolter ausschlielich auf die Aussageerzwingung einer Person beschrankt, wird im nachsten Kapitel die rechtliche Ein
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 1,3, Fachhochschule fur offentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Duisburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Polizei ist eine Institution, deren Aufgaben unter anderem darin besteht, Gefahren abzuwehren. In einem demokratischen Rechtsstaat wie Deutschland ist sie dabei an Recht und Gesetz gebunden. Somit schaffen gerade dieses Recht und Gesetz die Grenzen fur polizeiliches Handeln. Es gibt jedoch Situationen, in denen das polizeiliche Ziel nur erreicht werden kann, wenn Polizeibeamte nicht konstitutionell handeln. Vor diesem Hintergrund beschaftigt sich der Autor in seiner Arbeit mit den beiden Fragen, ob eine moralische Argumentation ein bestehendes Recht in Frage stellen oder sogar Grundlage fur eine Gesetzesanderung sein kann und, falls Frage 1 bejaht wird, ob die moralischen Argumente ausreichen, um Folter in Deutschland zu relativieren. Bei der Bearbeitung der oben aufgefuhrten Thesen legt der Autor den Fokus auf die moralische Argumentation, um diese als Grundlage fur eine mogliche Relativierung des Folterverbots anzufuhren. Der rechtlichen Betrachtung kommt demnach weniger Bedeutung zu. Der Einstieg in die Thematik erfolgt, indem mit Hilfe einer Definition erlautert wird, was unter Folter zu verstehen ist. Im Anschluss an die Begriffsbestimmung werden - angelehnt an die Ausfuhrungen von Trapp - die acht Hauptfunktionen von Folter in einem historischen Kontext herausgearbeitet. Mit der Darstellung der Historie wird zum Einen schlussig, warum das Thema Folter so ernst zu nehmen ist, zum Anderen wird verdeutlicht, aus welchen Grunden Folter weiterhin verboten sein soll. Um eine klare Grenze zu ziehen, wird im Anschluss auf die sogenannte Rettungsfolter eingegangen. Da sich die Rettungsfolter ausschlielich auf die Aussageerzwingung einer Person beschrankt, wird im nachsten Kapitel die rechtliche Ein