Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Essay aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Veranstaltung: Tagung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht auf Nahrung ist ein allgemeines Menschenrecht und findet unter Art. 25 Eingang in die Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte. Konkretisiert wird es durch den Art. 11 im Internationalen Pakt uber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) von 1966. Hier wird das Recht auf Nahrung als Verantwortung der Staaten, aber auch der internationalen Gemeinschaft begriffen. UEber die letzten Jahrzehnte hinweg kam es immer wieder zu Verletzungen dieses Rechts in Landern Lateinamerikas, Sudostasiens und Afrikas. Seit einigen Jahren wird durch die OEffnung von Markten, durch Privatisierung und Kommerzialisierung vormals geschutzter Sektoren ein Modell in vielen Entwicklungslandern vorangetrieben, das auf marktwirtschaftlichen Prinzipien beruht und zur Loesung von Problematiken wie Ernahrungssicherheit beitragen soll. Einer der Kernpunkte dieser Reformen ist die OEffnung von ehemals eher abgeschotteten Sektoren wie der Landwirtschaft fur Auslandische Direktinvestitionen (ADI). Bei ADI in Land in Entwicklungslander geht es vor allem um die Landnahme zur Kultivierung von Nahrungsmitteln, Futter oder um die Produktion von Treibstoff wie Biodiesel fur den nationalen wie internationalen Markt. Dies kann bedeuten, dass Flachen, die ursprunglich der traditionellen Subsistenzlandwirtschaft von Kleinbauern oder Viehzuchtern zur Verfugung standen, zumeist durch den Staat an auslandische Staatsunternehmen oder privatwirtschaftliche transnationale Unternehmen (TNUs) zugeschlagen werden und somit nicht mehr der unmittelbaren Ernahrungssicherung zur Verfugung stehen. Diese Einordnung ist eng verbunden mit dem Begriff land grabbing bzw. water grabbing, der in der momentan gefuhrten Debatte vorrangig verwendet wird.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Essay aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Veranstaltung: Tagung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht auf Nahrung ist ein allgemeines Menschenrecht und findet unter Art. 25 Eingang in die Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte. Konkretisiert wird es durch den Art. 11 im Internationalen Pakt uber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) von 1966. Hier wird das Recht auf Nahrung als Verantwortung der Staaten, aber auch der internationalen Gemeinschaft begriffen. UEber die letzten Jahrzehnte hinweg kam es immer wieder zu Verletzungen dieses Rechts in Landern Lateinamerikas, Sudostasiens und Afrikas. Seit einigen Jahren wird durch die OEffnung von Markten, durch Privatisierung und Kommerzialisierung vormals geschutzter Sektoren ein Modell in vielen Entwicklungslandern vorangetrieben, das auf marktwirtschaftlichen Prinzipien beruht und zur Loesung von Problematiken wie Ernahrungssicherheit beitragen soll. Einer der Kernpunkte dieser Reformen ist die OEffnung von ehemals eher abgeschotteten Sektoren wie der Landwirtschaft fur Auslandische Direktinvestitionen (ADI). Bei ADI in Land in Entwicklungslander geht es vor allem um die Landnahme zur Kultivierung von Nahrungsmitteln, Futter oder um die Produktion von Treibstoff wie Biodiesel fur den nationalen wie internationalen Markt. Dies kann bedeuten, dass Flachen, die ursprunglich der traditionellen Subsistenzlandwirtschaft von Kleinbauern oder Viehzuchtern zur Verfugung standen, zumeist durch den Staat an auslandische Staatsunternehmen oder privatwirtschaftliche transnationale Unternehmen (TNUs) zugeschlagen werden und somit nicht mehr der unmittelbaren Ernahrungssicherung zur Verfugung stehen. Diese Einordnung ist eng verbunden mit dem Begriff land grabbing bzw. water grabbing, der in der momentan gefuhrten Debatte vorrangig verwendet wird.