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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14 Punkte, Universitat Bayreuth, Veranstaltung: Kartellrechtseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll zunachst die im Rahmen der 8. GWB-Novelle geplanten AEnderungen in 20 GWB darstellen und die Grunde fur die AEnderungen aufzeigen. Anschliessend sollen die geplanten AEnderungen jeweils kritisch bewertet werden. Die 8. GWB-Novelle wurde am 18.10.2012 im Bundestag auf Basis des Regierungsentwurfs (BT-Drs. 17/9852) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses fur Wirtschaft und Technologie (BT-Drs. 17/11053) verabschiedet. Ihr Inkrafttreten war ursprunglich fur den 01.01.2013 geplant. Ziel der Bundesregierung ist die Modernisierung des deutschen Kartellrechts. Aufgrund von Streitigkeiten zwischen Bundestag und Bundesrat wurde am 23.11.2012 der Vermittlungsausschuss angerufen, der seine Beratungen auf Januar 2013 vertagt hat. Obwohl die vom Bundesrat beanstandeten Punkte nicht die AEnderungen zur Missbrauchsaufsicht betreffen, hat die Verzoegerung auch Auswirkungen auf 20 GWB. Da die bisherigen Bestimmungen zur Missbrauchsauf-sicht ( 20 Abs. 3 S. 2, Abs. 4 S. 2 Nr. 1 und 3 GWB) bis zum 31.12.2012 befristet waren und deren von der Bundesregierung beabsichtige Verlangerung bis 2017 mit der nunmehr verschobenen Novelle vorgesehen war, sind die seit dem 22.12.2007 geltenden Erganzungen dieser Normen bis zum Inkrafttreten der 8. GWB-Novelle vorlaufig ausser Kraft.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14 Punkte, Universitat Bayreuth, Veranstaltung: Kartellrechtseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll zunachst die im Rahmen der 8. GWB-Novelle geplanten AEnderungen in 20 GWB darstellen und die Grunde fur die AEnderungen aufzeigen. Anschliessend sollen die geplanten AEnderungen jeweils kritisch bewertet werden. Die 8. GWB-Novelle wurde am 18.10.2012 im Bundestag auf Basis des Regierungsentwurfs (BT-Drs. 17/9852) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses fur Wirtschaft und Technologie (BT-Drs. 17/11053) verabschiedet. Ihr Inkrafttreten war ursprunglich fur den 01.01.2013 geplant. Ziel der Bundesregierung ist die Modernisierung des deutschen Kartellrechts. Aufgrund von Streitigkeiten zwischen Bundestag und Bundesrat wurde am 23.11.2012 der Vermittlungsausschuss angerufen, der seine Beratungen auf Januar 2013 vertagt hat. Obwohl die vom Bundesrat beanstandeten Punkte nicht die AEnderungen zur Missbrauchsaufsicht betreffen, hat die Verzoegerung auch Auswirkungen auf 20 GWB. Da die bisherigen Bestimmungen zur Missbrauchsauf-sicht ( 20 Abs. 3 S. 2, Abs. 4 S. 2 Nr. 1 und 3 GWB) bis zum 31.12.2012 befristet waren und deren von der Bundesregierung beabsichtige Verlangerung bis 2017 mit der nunmehr verschobenen Novelle vorgesehen war, sind die seit dem 22.12.2007 geltenden Erganzungen dieser Normen bis zum Inkrafttreten der 8. GWB-Novelle vorlaufig ausser Kraft.