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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Technische Universitat Chemnitz (politische Systeme und Institutionen), Veranstaltung: Konzepte und Akteure der inneren und ausseren Sicherheit, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten 25 Jahren erfuhr der Schutz der ostdeutschen Grenze gleich zwei Zasuren: Der ploetzliche Wegfall der innerdeutschen Grenze 1990 forderte die Exekutive, eine zugige und ausreichende Sicherung der neuen Ostgrenze zu errichten. 2007 erfolgte dann der Wegfall stationarer Binnengrenzkontrollen an der tschechisch-deutschen und polnisch-deutschen Grenze. Dies hatte Kompetenzerweiterungen des Bundeskriminalamtes und des Bundesgrenzschutzes, spater der Bundespolizei, zur Folge. Beide wurden im Marz 1951 gegrundet und unterstehen dem Bundesministerium des Inneren. Die gesetzliche Grundlage bieten dazu Art. 73 Nr. 3 GG, wonach der Grenzschutz zur ausschliesslichen Gesetzgebung des Bundes gehoert und Art. 87 Satz 2 GG, der besagt, dass Bundesgrenzschutzbehoerden und Zentralstellen fur den Informationsaustausch zwischen den Polizeien errichtet werden koennen. Fur alle anderen polizeilichen Aufgaben sind auf Basis Art. 30 GG im Kern die Lander zustandig. Zunehmende internationale Verflechtungen durch neue Kommunikations- und Transportmoeglichkeiten ermoeglichen es der Schleuserkriminalitat, dem illegalen Waren- und Drogenhandel in global organisierten Banden zu agieren. Dies erfordert eine bessere Zusammenarbeit in der Strafverfolgung und Pravention zwischen den betroffenen Staaten. Eine Plattform bietet dazu die EU. Im Zusammenhang mit dem Ziel einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu errichten, foerdert die Union nach Art. 67 Abs. 3 AEUV die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten. Die Unterzeichnung von Schengen I 1985 und die Unterzeichnung von Schengen II 1990 erforderten eine
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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Technische Universitat Chemnitz (politische Systeme und Institutionen), Veranstaltung: Konzepte und Akteure der inneren und ausseren Sicherheit, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten 25 Jahren erfuhr der Schutz der ostdeutschen Grenze gleich zwei Zasuren: Der ploetzliche Wegfall der innerdeutschen Grenze 1990 forderte die Exekutive, eine zugige und ausreichende Sicherung der neuen Ostgrenze zu errichten. 2007 erfolgte dann der Wegfall stationarer Binnengrenzkontrollen an der tschechisch-deutschen und polnisch-deutschen Grenze. Dies hatte Kompetenzerweiterungen des Bundeskriminalamtes und des Bundesgrenzschutzes, spater der Bundespolizei, zur Folge. Beide wurden im Marz 1951 gegrundet und unterstehen dem Bundesministerium des Inneren. Die gesetzliche Grundlage bieten dazu Art. 73 Nr. 3 GG, wonach der Grenzschutz zur ausschliesslichen Gesetzgebung des Bundes gehoert und Art. 87 Satz 2 GG, der besagt, dass Bundesgrenzschutzbehoerden und Zentralstellen fur den Informationsaustausch zwischen den Polizeien errichtet werden koennen. Fur alle anderen polizeilichen Aufgaben sind auf Basis Art. 30 GG im Kern die Lander zustandig. Zunehmende internationale Verflechtungen durch neue Kommunikations- und Transportmoeglichkeiten ermoeglichen es der Schleuserkriminalitat, dem illegalen Waren- und Drogenhandel in global organisierten Banden zu agieren. Dies erfordert eine bessere Zusammenarbeit in der Strafverfolgung und Pravention zwischen den betroffenen Staaten. Eine Plattform bietet dazu die EU. Im Zusammenhang mit dem Ziel einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu errichten, foerdert die Union nach Art. 67 Abs. 3 AEUV die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten. Die Unterzeichnung von Schengen I 1985 und die Unterzeichnung von Schengen II 1990 erforderten eine