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Haben wir eine moralische Pflicht, unsere Organe postmortal zu spenden? Oder handelt es sich dabei lediglich um einen Akt, der zwar wunschenswert, aber nicht gefordert ist? Und wie soll die Organspende geregelt werden? Soll man sich an der Zustimmungs- oder an der Widerspruchsloesung orientieren und was genau sehen diese Regelungen jeweils vor? Und welche Rolle im Entscheidungsprozess soll den hinterbliebenen Angehoerigen zukommen? Schaber argumentiert dafur, dass wir eine moralische Pflicht haben, unsere Organe postmortal zur Verfugung zu stellen, und dass die Organentnahme nach Massgabe einer von ihm sogenannten ‘Erklarungsloesung’ geregelt werden sollte: Der Staat musste die Burger*innen regelmassig darauf hinweisen, sich zur Organspende zu aussern, falls keine Bereitschaft zur Organentnahme vorliegt.
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Haben wir eine moralische Pflicht, unsere Organe postmortal zu spenden? Oder handelt es sich dabei lediglich um einen Akt, der zwar wunschenswert, aber nicht gefordert ist? Und wie soll die Organspende geregelt werden? Soll man sich an der Zustimmungs- oder an der Widerspruchsloesung orientieren und was genau sehen diese Regelungen jeweils vor? Und welche Rolle im Entscheidungsprozess soll den hinterbliebenen Angehoerigen zukommen? Schaber argumentiert dafur, dass wir eine moralische Pflicht haben, unsere Organe postmortal zur Verfugung zu stellen, und dass die Organentnahme nach Massgabe einer von ihm sogenannten ‘Erklarungsloesung’ geregelt werden sollte: Der Staat musste die Burger*innen regelmassig darauf hinweisen, sich zur Organspende zu aussern, falls keine Bereitschaft zur Organentnahme vorliegt.