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Akademische Arbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universitat Luneburg (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung wird im Handelsrecht fur Kapital-gesellschaften ( 264 HGB) und bestimmte Personengesellschaften ( 264a HGB) im 290 HGB kodifiziert, andere Rechtsformen mussen erst die Grenzen des 11 Abs. 1 PublG uberschreiten. Der Gesetzgeber hat fur die erste Variante ebenfalls Erleichterungen in Form von Groessenmerkmalen ( 293 HGB) erlassen, deren UEberschreitung die Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht aufhebt. Prinzipiell besteht die Verbindlichkeit zur Aufstellung eines Konzernabschlusses, wenn ein Unternehmen auf wenigstens ein Tochterunternehmen einen beherrschenden Einfluss ausubt und somit ein Mutter-Tochter-Verhaltnis vorliegt. Dieses kann nach nationalen Vorschriften entweder durch eine einheitliche Leitung ( 290 Abs. 1 HGB) oder durch die Beherrschungsmoeglichkeit im Rahmen des Control-Konzeptes (Abs. 2) begrundet werden, wobei beide Ansatze unabhangig voneinander zu prufen sind. Es handelt sich dabei um zwei sehr unterschiedliche theoretische Konzepte, die aber im Regelfall, sofern die formalen Voraussetzungen nach Absatz 2 erfullt sind, den gleichen Konsolidierungskreis ergeben. Im Vergleich zu den anderen Rechtskreisen finden sich im Handelsrecht zur Konsolidierungsfrage von SPEs keine speziellen Vorschriften, so dass eine Bilanzierung nur erfolgen kann, sofern ein Mutter-Tochter-Verhaltnis gemass den alternativen Tatbestanden nach 290 Abs. 1 oder Abs. 2 HGB erfullt ist. Die nachfolgenden Ausfuhrungen werden zeigen, dass dieses nach geltendem Recht nur dann moeglich sein kann, wenn die Stimmrechte an dem Tochterunternehmen uber 290 Abs. 3 HGB dem Mutterunternehmen wirtschaftlich zugerechnet werden koennen. In Bezug auf Leasingobjektgesellschaften, bei denen das fur Zweckgesellschaften typisch asymmetrische Verhaltnis von Stimmrechte
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Akademische Arbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universitat Luneburg (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung wird im Handelsrecht fur Kapital-gesellschaften ( 264 HGB) und bestimmte Personengesellschaften ( 264a HGB) im 290 HGB kodifiziert, andere Rechtsformen mussen erst die Grenzen des 11 Abs. 1 PublG uberschreiten. Der Gesetzgeber hat fur die erste Variante ebenfalls Erleichterungen in Form von Groessenmerkmalen ( 293 HGB) erlassen, deren UEberschreitung die Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht aufhebt. Prinzipiell besteht die Verbindlichkeit zur Aufstellung eines Konzernabschlusses, wenn ein Unternehmen auf wenigstens ein Tochterunternehmen einen beherrschenden Einfluss ausubt und somit ein Mutter-Tochter-Verhaltnis vorliegt. Dieses kann nach nationalen Vorschriften entweder durch eine einheitliche Leitung ( 290 Abs. 1 HGB) oder durch die Beherrschungsmoeglichkeit im Rahmen des Control-Konzeptes (Abs. 2) begrundet werden, wobei beide Ansatze unabhangig voneinander zu prufen sind. Es handelt sich dabei um zwei sehr unterschiedliche theoretische Konzepte, die aber im Regelfall, sofern die formalen Voraussetzungen nach Absatz 2 erfullt sind, den gleichen Konsolidierungskreis ergeben. Im Vergleich zu den anderen Rechtskreisen finden sich im Handelsrecht zur Konsolidierungsfrage von SPEs keine speziellen Vorschriften, so dass eine Bilanzierung nur erfolgen kann, sofern ein Mutter-Tochter-Verhaltnis gemass den alternativen Tatbestanden nach 290 Abs. 1 oder Abs. 2 HGB erfullt ist. Die nachfolgenden Ausfuhrungen werden zeigen, dass dieses nach geltendem Recht nur dann moeglich sein kann, wenn die Stimmrechte an dem Tochterunternehmen uber 290 Abs. 3 HGB dem Mutterunternehmen wirtschaftlich zugerechnet werden koennen. In Bezug auf Leasingobjektgesellschaften, bei denen das fur Zweckgesellschaften typisch asymmetrische Verhaltnis von Stimmrechte