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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,7, Technische Universitat Dresden (Juristische Fakultat), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Instrumenten der Verkehrslarmbekampfung. Einer umfassenden Definition der Begriffe Larm und Verkehrslarm folgt die Darstellung der rechtlichen Instrumente, die zu einer moglichst umfassenden Bekampfung des Larmes, verursacht durch den Verkehr zur Verfugung stehen. Diese Betrachtung erfolgt unter Berucksichtigung etwaiger nationaler Rechtsetzung und Rechtsprechung in Verbindung mit europa- und volkerrechtlichen Normen, die sich mit der Eindammung und Verringerung von Verkehrslarm befassen. Bearbeitet werden die Verkehrsschwerpunkte Strae und Schiene, da von diesen Verkehrssystemen die unmittelbar grotmoglichen Larmbelastungen ausgehen. Zwar sind nicht alle Bundesburger betroffen bzw. fuhlen sich durch Larm gehemmt bzw. beschwert, jedoch ergeben regelmaig reprasentative Umfragen, dass sich von ihnen ca. 58,8 % durch Straenlarm und ca. 23,6% durch Schienenlarm gestort bzw. belastet fuhlen. Diese Arbeit fasst die aktuelle Rechtslage zusammen und analysiert erkannte Gesetzeslucken und Rechtsanwendungsunwagbarkeiten.
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,7, Technische Universitat Dresden (Juristische Fakultat), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Instrumenten der Verkehrslarmbekampfung. Einer umfassenden Definition der Begriffe Larm und Verkehrslarm folgt die Darstellung der rechtlichen Instrumente, die zu einer moglichst umfassenden Bekampfung des Larmes, verursacht durch den Verkehr zur Verfugung stehen. Diese Betrachtung erfolgt unter Berucksichtigung etwaiger nationaler Rechtsetzung und Rechtsprechung in Verbindung mit europa- und volkerrechtlichen Normen, die sich mit der Eindammung und Verringerung von Verkehrslarm befassen. Bearbeitet werden die Verkehrsschwerpunkte Strae und Schiene, da von diesen Verkehrssystemen die unmittelbar grotmoglichen Larmbelastungen ausgehen. Zwar sind nicht alle Bundesburger betroffen bzw. fuhlen sich durch Larm gehemmt bzw. beschwert, jedoch ergeben regelmaig reprasentative Umfragen, dass sich von ihnen ca. 58,8 % durch Straenlarm und ca. 23,6% durch Schienenlarm gestort bzw. belastet fuhlen. Diese Arbeit fasst die aktuelle Rechtslage zusammen und analysiert erkannte Gesetzeslucken und Rechtsanwendungsunwagbarkeiten.