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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1,0, Ernst-Moritz-Arndt-Universitat Greifswald (Historisches Institut), Veranstaltung: Alltag und OEffentlichkeit im regionalen Vergleich 19. - 20. Jahrhundert, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu aussern und zu verbreiten und sich aus allgemein zuganglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung […] werden gewahrleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Diese in Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschriebenen Grundrechte erscheinen uns heute ganz alltaglich und normal. Doch zu Beginn des 19.Jahrhunderts, in der Zeit der franzoesischen Vorherrschaft in Europa unter Napoleon I., der Freiheitskriege, des Wiener Kongresses und der Restauration, war an Presse- und Meinungsfreiheit in den meisten Staaten Europas nicht zu denken. Eine Veroeffentlichung war selten ohne staatliche Kontrolle moeglich. Die Regierenden versuchten das aufstrebende Pressewesen vor allem durch die Zensur zu zugeln, nutzten es aber ebenfalls fur ihre Zwecke. Auch das Koenigreich Preussen2 bildete da keine Ausnahme. Gerade in den neu- und zuruckeroberten Gebieten benutzte Staatskanzler Hardenberg die Zeitungen um Sympathien fur Preussen zu gewinnen. 4 Er wich aber auch nicht vor Strafen und Verboten zuruck, wenn die Herausgeber gegen die Zensurbestimmungen verstiessen oder anti-preussisch gesinnt waren. Eine Ausnahme war der Rheinische Merkur von Joseph Goerres, der nicht nur damals fur viel Diskussionsstoff sorgte. Er unterstand nicht den strengen Zensurbestimmungen, die fur die ubrige preussische Presse galten. In meiner Arbeit moechte ich die Diskussion um diese Sonderstellung des Rheinischen Merkur aufgreifen.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1,0, Ernst-Moritz-Arndt-Universitat Greifswald (Historisches Institut), Veranstaltung: Alltag und OEffentlichkeit im regionalen Vergleich 19. - 20. Jahrhundert, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu aussern und zu verbreiten und sich aus allgemein zuganglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung […] werden gewahrleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Diese in Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschriebenen Grundrechte erscheinen uns heute ganz alltaglich und normal. Doch zu Beginn des 19.Jahrhunderts, in der Zeit der franzoesischen Vorherrschaft in Europa unter Napoleon I., der Freiheitskriege, des Wiener Kongresses und der Restauration, war an Presse- und Meinungsfreiheit in den meisten Staaten Europas nicht zu denken. Eine Veroeffentlichung war selten ohne staatliche Kontrolle moeglich. Die Regierenden versuchten das aufstrebende Pressewesen vor allem durch die Zensur zu zugeln, nutzten es aber ebenfalls fur ihre Zwecke. Auch das Koenigreich Preussen2 bildete da keine Ausnahme. Gerade in den neu- und zuruckeroberten Gebieten benutzte Staatskanzler Hardenberg die Zeitungen um Sympathien fur Preussen zu gewinnen. 4 Er wich aber auch nicht vor Strafen und Verboten zuruck, wenn die Herausgeber gegen die Zensurbestimmungen verstiessen oder anti-preussisch gesinnt waren. Eine Ausnahme war der Rheinische Merkur von Joseph Goerres, der nicht nur damals fur viel Diskussionsstoff sorgte. Er unterstand nicht den strengen Zensurbestimmungen, die fur die ubrige preussische Presse galten. In meiner Arbeit moechte ich die Diskussion um diese Sonderstellung des Rheinischen Merkur aufgreifen.