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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,0, Universitat Wien (Institut fur Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die (voelkerrechtliche) Gultigkeit des Konkordats wurde von Kritikern immer wieder in Frage gestellt. So auch in jungster Zeit. Bei der Frage der Weitergeltung des oesterreichischen Konkordats vom 5. Juni 1933 in der nach dem Zweiten Weltkrieg wiedererrichteten Republik OEsterreich ist der voelkerrechtlichen ebenso wie auch der innerstaatlichen Ebene Beachtung zu schenken. Mit der offiziellen Anerkennung des Vertragswerks durch die oesterreichische Bundesregierung und der Erganzung desselben durch den Abschluss weiterer konkordatarer Vereinbarungen wurden die Beziehungen zwischen der Republik OEsterreich und der katholischen Kirche konsolidiert. Diesen Fragen wird in der vorliegenden Seminararbeit auf den Grund gegangen.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,0, Universitat Wien (Institut fur Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die (voelkerrechtliche) Gultigkeit des Konkordats wurde von Kritikern immer wieder in Frage gestellt. So auch in jungster Zeit. Bei der Frage der Weitergeltung des oesterreichischen Konkordats vom 5. Juni 1933 in der nach dem Zweiten Weltkrieg wiedererrichteten Republik OEsterreich ist der voelkerrechtlichen ebenso wie auch der innerstaatlichen Ebene Beachtung zu schenken. Mit der offiziellen Anerkennung des Vertragswerks durch die oesterreichische Bundesregierung und der Erganzung desselben durch den Abschluss weiterer konkordatarer Vereinbarungen wurden die Beziehungen zwischen der Republik OEsterreich und der katholischen Kirche konsolidiert. Diesen Fragen wird in der vorliegenden Seminararbeit auf den Grund gegangen.