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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 3, Fachhochschule fur oeffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern - Hof, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Entwicklung des staatlichen Schutzes der Freiheitsrechte in Deutschland hatte ohne die deutschen Freiheitskampfer und Anhanger des sog. Jungen Deutschlands im 19. Jahrhundert womoeglich noch spater eingesetzt als es ohnehin schon der Fall war. Die Beachtung der Freiheitsrechte ist Gegenstand der taglichen Verwaltungsarbeit, wenn etwa sicherheitsrechtliche Bestimmungen vollzogen werden, die als Eingriff z.B. in die grundrechtlich geschutzte, allgemeine Handlungsfreiheit (Art.2 Abs.1 GG) oder die sie erganzende Eigentumsfreiheit (Art.14 GG) qualifiziert werden. Nur der sensible Umgang mit den Grundrechten, bei dem unter der Berucksichtigung des jeweiligen Schutzbereichs sorgfaltig zwischen den verschiedenen Interessen abgewagt werden muss, ermoeglicht ein sauberes und fehlerfreies Verwaltungshandeln. Dem ungeubten Anwender fallt dies wegen der den Grundrechten innewohnenden Komplexitat schwer und es wird ihm lastig. Schlimmstenfalls verliert er das Verstandnis fur Sinn und Zweck dieser in der deutschen Vergangenheit hart erkampften Rechte. Um dem vorzubeugen beschaftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Entwicklung des staatlichen Schutzes der Freiheitsrechte in Deutschland.
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 3, Fachhochschule fur oeffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern - Hof, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Entwicklung des staatlichen Schutzes der Freiheitsrechte in Deutschland hatte ohne die deutschen Freiheitskampfer und Anhanger des sog. Jungen Deutschlands im 19. Jahrhundert womoeglich noch spater eingesetzt als es ohnehin schon der Fall war. Die Beachtung der Freiheitsrechte ist Gegenstand der taglichen Verwaltungsarbeit, wenn etwa sicherheitsrechtliche Bestimmungen vollzogen werden, die als Eingriff z.B. in die grundrechtlich geschutzte, allgemeine Handlungsfreiheit (Art.2 Abs.1 GG) oder die sie erganzende Eigentumsfreiheit (Art.14 GG) qualifiziert werden. Nur der sensible Umgang mit den Grundrechten, bei dem unter der Berucksichtigung des jeweiligen Schutzbereichs sorgfaltig zwischen den verschiedenen Interessen abgewagt werden muss, ermoeglicht ein sauberes und fehlerfreies Verwaltungshandeln. Dem ungeubten Anwender fallt dies wegen der den Grundrechten innewohnenden Komplexitat schwer und es wird ihm lastig. Schlimmstenfalls verliert er das Verstandnis fur Sinn und Zweck dieser in der deutschen Vergangenheit hart erkampften Rechte. Um dem vorzubeugen beschaftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Entwicklung des staatlichen Schutzes der Freiheitsrechte in Deutschland.