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Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 1,0, Universitat Leipzig (Historisches Seminar), Veranstaltung: Sachsenspiegel und Kurkolleg: Entwicklung der Koenigswahl im 13. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Goldene Bulle von 1356 verbriefte sieben Fursten des Heiligen Roemischen Reiches ein besonderes Recht. Sie durften den deutschen Koenig wahlen, der dann in Rom vom Papst zum Kaiser gekroent werden sollte. Dieses Gesetz, das Kaiser Karl IV (+1378) auf seinem Reichstag in Nurnberg erlassen hatte, ist allerdings nicht der Ursprung dieses Privilegs. Die Goldene Bulle hielt lediglich eine Gewohnheit erstmals juristisch fest und regelte den genauen Ablauf der Koenigswahl. Etwa 450 Jahre behielt sie ihre Gultigkeit. Auch wenn bis 1806 noch einige Kurfursten hinzukamen, so blieben die Erzbischoefe von Koeln, Mainz und Trier, der Pfalzgraf bei Rhein, der Markgraf von Brandenburg, der Herzog von Sachsen und der Koenig von Boehmen nach der Goldenen Bulle die alleinigen legitimen Koenigswahler und vererbten das Recht an ihre Nachfolger. Doch warum gerade diesen Sieben die Koenigswahl zustand, wie dieses Gremium entstanden ist und um wie viel Jahre vor der rechtlichen Bestatigung durch die Goldene Bulle es sich herausgebildet hat, ist in der Forschung umstritten. Besonders stark wird um die Entstehung des Wahlrechts der vier weltlichen Fursten diskutiert. Fest steht nur, dass sich bereits zwischen Ende des 12. und Ende des 13. Jahrhunderts der Kreis der wahlberechtigten Fursten eingeengt haben muss. Spatestens 1298 bei der Wahl Albrechts von OEsterreich (+1308) muss das Kurfurstenkolleg bestanden haben.2 […] _____ 2 Dieses Jahr entspricht der Datierung von Armin Wolf unter anderem in: Die Entstehung des Kurfurstenkollegs 1198-1298. Einen Forscher, der eine spatere Datierung ansetzt, habe ich nicht gefunden. Mehrere Quellen, die fur dieses Jahr bereits von Kurfursten sprechen, erlauben eine spatere Datie
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Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 1,0, Universitat Leipzig (Historisches Seminar), Veranstaltung: Sachsenspiegel und Kurkolleg: Entwicklung der Koenigswahl im 13. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Goldene Bulle von 1356 verbriefte sieben Fursten des Heiligen Roemischen Reiches ein besonderes Recht. Sie durften den deutschen Koenig wahlen, der dann in Rom vom Papst zum Kaiser gekroent werden sollte. Dieses Gesetz, das Kaiser Karl IV (+1378) auf seinem Reichstag in Nurnberg erlassen hatte, ist allerdings nicht der Ursprung dieses Privilegs. Die Goldene Bulle hielt lediglich eine Gewohnheit erstmals juristisch fest und regelte den genauen Ablauf der Koenigswahl. Etwa 450 Jahre behielt sie ihre Gultigkeit. Auch wenn bis 1806 noch einige Kurfursten hinzukamen, so blieben die Erzbischoefe von Koeln, Mainz und Trier, der Pfalzgraf bei Rhein, der Markgraf von Brandenburg, der Herzog von Sachsen und der Koenig von Boehmen nach der Goldenen Bulle die alleinigen legitimen Koenigswahler und vererbten das Recht an ihre Nachfolger. Doch warum gerade diesen Sieben die Koenigswahl zustand, wie dieses Gremium entstanden ist und um wie viel Jahre vor der rechtlichen Bestatigung durch die Goldene Bulle es sich herausgebildet hat, ist in der Forschung umstritten. Besonders stark wird um die Entstehung des Wahlrechts der vier weltlichen Fursten diskutiert. Fest steht nur, dass sich bereits zwischen Ende des 12. und Ende des 13. Jahrhunderts der Kreis der wahlberechtigten Fursten eingeengt haben muss. Spatestens 1298 bei der Wahl Albrechts von OEsterreich (+1308) muss das Kurfurstenkolleg bestanden haben.2 […] _____ 2 Dieses Jahr entspricht der Datierung von Armin Wolf unter anderem in: Die Entstehung des Kurfurstenkollegs 1198-1298. Einen Forscher, der eine spatere Datierung ansetzt, habe ich nicht gefunden. Mehrere Quellen, die fur dieses Jahr bereits von Kurfursten sprechen, erlauben eine spatere Datie