Aufwands- und Ertragskonsolidierung in der Konzern-GuV (305 HGB), Martin Rieg (9783656562924) — Readings Books

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Aufwands- und Ertragskonsolidierung in der Konzern-GuV (305 HGB)
Paperback

Aufwands- und Ertragskonsolidierung in der Konzern-GuV (305 HGB)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universitat Hohenheim (Institut fur BWL insb. Lehrstuhl fur Rechnungswesen und Finanzierung), Veranstaltung: Seminar zur Unternehmensrechnung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das in dieser Seminararbeit zu behandelnde Thema Aufwands- und Ertragskonsolidierung in der Konzern-GuV hat seine rechtliche Grundlage in 297 Abs. 3 Satz 1 HGB, der auch als Einheitsfiktion bezeichnet. Darin wird gefordert, die Vermoegens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese insgesamt rechtlich ein einziges Unternehmen waren. Die Norm begrundet somit die Pflicht, dass uberhaupt eine Konsolidierung vorgenommen werden muss. Bezuglich der Konzern-GuV ergibt sich damit die Notwendigkeit, die Konsolidierungsvorgange naher zu beschreiben. Dies geschieht im Wesentlichen durch die Spezialvorschriften der 304 und 305 HGB, wobei 304 HGB die hier nicht naher zu behandelnde Zwischenergebniseliminierung und 305 HGB die Aufwands- und Ertragskonsolidierung regelt. 305 HGB ist die Umsetzung von Art. 26 Abs. 1 Buchstabe B) der 7. EG-Richtlinie in deutsches Recht und besteht aus zwei Absatzen. Absatz 1 gliedert sich wiederum in eine Nr.1, die besagt, dass die Umsatzerloese aus Innenumsatzen, d.h. aus Lieferungs- und Leistungsgeschaften zwischen Konzernunternehmen, mit den entsprechenden Aufwendungen zu verrechnen bzw. in andere aktivierte Eigenleistungen oder Bestandserhoehungen umzugliedern sind. 305 Abs. 1 Nr. 2 HGB regelt die Konsolidierung durch Verrechnung oder Umgliederung fur andere Ertrage. Andere Ertrage sind hierbei alle nicht explizit in 305 Abs. 1 Nr. 1 HGB genannten Ertrage, wie bspw. Ertrage aus dem Abgang von Vermoegensgegenstanden des Anlagevermoegens, Beteiligungsertrage oder Zinsertrage. Aus 305 Abs. 1 HGB i.V.m. 297 Abs. 3 Satz 1 HGB geht weiterhin hervor, dass nur Aufwendungen und Ertrage konsolidiert werden mussen, die aus Gesch

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Format
Paperback
Publisher
Grin Publishing
Date
30 December 2013
Pages
24
ISBN
9783656562924

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universitat Hohenheim (Institut fur BWL insb. Lehrstuhl fur Rechnungswesen und Finanzierung), Veranstaltung: Seminar zur Unternehmensrechnung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das in dieser Seminararbeit zu behandelnde Thema Aufwands- und Ertragskonsolidierung in der Konzern-GuV hat seine rechtliche Grundlage in 297 Abs. 3 Satz 1 HGB, der auch als Einheitsfiktion bezeichnet. Darin wird gefordert, die Vermoegens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese insgesamt rechtlich ein einziges Unternehmen waren. Die Norm begrundet somit die Pflicht, dass uberhaupt eine Konsolidierung vorgenommen werden muss. Bezuglich der Konzern-GuV ergibt sich damit die Notwendigkeit, die Konsolidierungsvorgange naher zu beschreiben. Dies geschieht im Wesentlichen durch die Spezialvorschriften der 304 und 305 HGB, wobei 304 HGB die hier nicht naher zu behandelnde Zwischenergebniseliminierung und 305 HGB die Aufwands- und Ertragskonsolidierung regelt. 305 HGB ist die Umsetzung von Art. 26 Abs. 1 Buchstabe B) der 7. EG-Richtlinie in deutsches Recht und besteht aus zwei Absatzen. Absatz 1 gliedert sich wiederum in eine Nr.1, die besagt, dass die Umsatzerloese aus Innenumsatzen, d.h. aus Lieferungs- und Leistungsgeschaften zwischen Konzernunternehmen, mit den entsprechenden Aufwendungen zu verrechnen bzw. in andere aktivierte Eigenleistungen oder Bestandserhoehungen umzugliedern sind. 305 Abs. 1 Nr. 2 HGB regelt die Konsolidierung durch Verrechnung oder Umgliederung fur andere Ertrage. Andere Ertrage sind hierbei alle nicht explizit in 305 Abs. 1 Nr. 1 HGB genannten Ertrage, wie bspw. Ertrage aus dem Abgang von Vermoegensgegenstanden des Anlagevermoegens, Beteiligungsertrage oder Zinsertrage. Aus 305 Abs. 1 HGB i.V.m. 297 Abs. 3 Satz 1 HGB geht weiterhin hervor, dass nur Aufwendungen und Ertrage konsolidiert werden mussen, die aus Gesch

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Format
Paperback
Publisher
Grin Publishing
Date
30 December 2013
Pages
24
ISBN
9783656562924