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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 1.0 - sehr gut, Fachhochschule fur oeffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Bielefeld, Veranstaltung: Wahlpflichtmodul Brand- und Todesermittlungen , Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Jahrzehnten wird durch die Politik, Wirtschaft, die Mediziner sowie der Kriminalpolizei kontrovers uber die Regelung des Leichenwesens diskutiert und Problembereiche zur Regelung der Leichenschauen aufgezeigt. Im Fokus stehen die Qualitat der arztlichen Leichenschau und die Fehlqualifizierung der Todesart. Der durch die Ermittlungsbehoerden angefuhrte Hauptkritikpunkt ist, dass eine sichere Feststellung nicht naturlicher Todesfalle nicht gewahrleistet ist. Aus eigener Erfahrung als Kriminalbeamtin kann ich bestatigen, dass AErzte in einigen Fallen trotz gesetzlicher Vorgaben den Tod aus der Entfernung feststellen, den Leichnam nicht oder nur teilweise entkleiden und einige nicht mit dem Ausfullen der Todesbescheinigung vertraut sind. In vielen Fallen be-steht bei den hinzugerufenen AErzten Unsicherheit im Umgang mit dem Leich-nam oder sogar Verargerung uber ihre gesetzliche Verpflichtung zur Leichen-schau, da sie in einem leichenfremden Fachgebiet tatig sind, wie z.B. als Zahnarzt oder Gynakologe, und nicht speziell ausgebildet sind, um eine quali-tativ hochwertige Leichenschau durchzufuhren. Grundsatzlich sind Toetungsdelikte nicht schwer zu erkennen, wenn eindeutige Zeichen fur Gewaltanwendungen von aussen sichtbar sind und die Grenzen der Anatomie nur die Moeglichkeit eines Fremdverschuldens zulassen. Es gibt aber einige Falle in denen der aussere Anschein einen naturlichen Tod, einen Unfall oder einen Suizid vortauschen, jedoch in der Realitat ein Toetungsdelikt vorliegt (sog. spurenarme Toetungsdelikte). Daher sind eine professionelle Lei-chenschau und ein kriminalistischer Spursinn entscheidend fur die Aufdeckung s
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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 1.0 - sehr gut, Fachhochschule fur oeffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Bielefeld, Veranstaltung: Wahlpflichtmodul Brand- und Todesermittlungen , Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Jahrzehnten wird durch die Politik, Wirtschaft, die Mediziner sowie der Kriminalpolizei kontrovers uber die Regelung des Leichenwesens diskutiert und Problembereiche zur Regelung der Leichenschauen aufgezeigt. Im Fokus stehen die Qualitat der arztlichen Leichenschau und die Fehlqualifizierung der Todesart. Der durch die Ermittlungsbehoerden angefuhrte Hauptkritikpunkt ist, dass eine sichere Feststellung nicht naturlicher Todesfalle nicht gewahrleistet ist. Aus eigener Erfahrung als Kriminalbeamtin kann ich bestatigen, dass AErzte in einigen Fallen trotz gesetzlicher Vorgaben den Tod aus der Entfernung feststellen, den Leichnam nicht oder nur teilweise entkleiden und einige nicht mit dem Ausfullen der Todesbescheinigung vertraut sind. In vielen Fallen be-steht bei den hinzugerufenen AErzten Unsicherheit im Umgang mit dem Leich-nam oder sogar Verargerung uber ihre gesetzliche Verpflichtung zur Leichen-schau, da sie in einem leichenfremden Fachgebiet tatig sind, wie z.B. als Zahnarzt oder Gynakologe, und nicht speziell ausgebildet sind, um eine quali-tativ hochwertige Leichenschau durchzufuhren. Grundsatzlich sind Toetungsdelikte nicht schwer zu erkennen, wenn eindeutige Zeichen fur Gewaltanwendungen von aussen sichtbar sind und die Grenzen der Anatomie nur die Moeglichkeit eines Fremdverschuldens zulassen. Es gibt aber einige Falle in denen der aussere Anschein einen naturlichen Tod, einen Unfall oder einen Suizid vortauschen, jedoch in der Realitat ein Toetungsdelikt vorliegt (sog. spurenarme Toetungsdelikte). Daher sind eine professionelle Lei-chenschau und ein kriminalistischer Spursinn entscheidend fur die Aufdeckung s