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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden, Veranstaltung: Personal-, Arbeits- und Sozialrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Gesetz uber Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG), welches seit Inkrafttreten am 01.10.1957 ausschliesslich Anpassungen an andere Gesetzesanderungen erfahren hat, wurde durch das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (Patentrechtsmodernisierungsgesetz) vom 28.05.2009 erstmals signifikant modifiziert. Intention des Gesetzgebers fur die Gesetzesnovelle war hierbei eine weitere Vereinfachung und eine damit einhergehende Entburokratisierung sowie die Modernisierung des Patentgesetzes. Da die Arbeitnehmererfindungen mit ca. 80 Prozent den Schwerpunkt aller Erfindungen darstellen, ergeben sich dadurch auch elementare Veranderungen fur das ArbnErfG. Die Rechtszugehoerigkeit des Arbeitnehmererfinderrechts ist umstritten und deshalb schwierig zu bestimmen. Klar ist aber, dass das ArbnErfG zwischen dem Patent- und Arbeitsrecht angesiedelt ist. Im Arbeitsrecht wird das Recht am Arbeitsergebnis grundsatzlich dem Arbeitgeber zugeordnet. Dieser Grundsatz ist darauf zuruckzufuhren, dass der Unternehmer das Risiko fur das Entstehen eines Arbeitsergebnisses und zusatzlich den Aufwand durch die Anstellung und Entlohnung des Arbeitnehmers tragt. Daher erscheint es auch folgerichtig, dem Arbeitgeber dafur den Wert des Arbeitsergebnisses zuzustehen. Dieser arbeitsrechtliche Grundsatz kollidiert jedoch im Patentrecht mit dem sog. Schoepferprinzip. Das ArbnErfG versucht den konkurrierenden Zielen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und der damit einhergehenden Konfliktsituation Rechnung zu tragen und einen adaquaten Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen zu finden. Im ersten Teil der Arbeit wird zunachst das Arbeitnehmererfindungsgesetz beschrieben. Ein Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf der Vorstellung der veranderten Regel
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden, Veranstaltung: Personal-, Arbeits- und Sozialrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Gesetz uber Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG), welches seit Inkrafttreten am 01.10.1957 ausschliesslich Anpassungen an andere Gesetzesanderungen erfahren hat, wurde durch das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (Patentrechtsmodernisierungsgesetz) vom 28.05.2009 erstmals signifikant modifiziert. Intention des Gesetzgebers fur die Gesetzesnovelle war hierbei eine weitere Vereinfachung und eine damit einhergehende Entburokratisierung sowie die Modernisierung des Patentgesetzes. Da die Arbeitnehmererfindungen mit ca. 80 Prozent den Schwerpunkt aller Erfindungen darstellen, ergeben sich dadurch auch elementare Veranderungen fur das ArbnErfG. Die Rechtszugehoerigkeit des Arbeitnehmererfinderrechts ist umstritten und deshalb schwierig zu bestimmen. Klar ist aber, dass das ArbnErfG zwischen dem Patent- und Arbeitsrecht angesiedelt ist. Im Arbeitsrecht wird das Recht am Arbeitsergebnis grundsatzlich dem Arbeitgeber zugeordnet. Dieser Grundsatz ist darauf zuruckzufuhren, dass der Unternehmer das Risiko fur das Entstehen eines Arbeitsergebnisses und zusatzlich den Aufwand durch die Anstellung und Entlohnung des Arbeitnehmers tragt. Daher erscheint es auch folgerichtig, dem Arbeitgeber dafur den Wert des Arbeitsergebnisses zuzustehen. Dieser arbeitsrechtliche Grundsatz kollidiert jedoch im Patentrecht mit dem sog. Schoepferprinzip. Das ArbnErfG versucht den konkurrierenden Zielen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und der damit einhergehenden Konfliktsituation Rechnung zu tragen und einen adaquaten Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen zu finden. Im ersten Teil der Arbeit wird zunachst das Arbeitnehmererfindungsgesetz beschrieben. Ein Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf der Vorstellung der veranderten Regel