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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Universitat Kassel, Veranstaltung: Europaisches und Internationales Umweltrecht - Europaisches Abfallrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Unfalle im Zusammenhang mit OEltransporten und -foerderungen sind in der Vergangenheit bedauerlicherweise gehauft aufgetreten, wodurch erhebliche Schaden im OEkosystem verursacht wurden. Des Weiteren ergeben sich wirtschaftliche Konsequenzen, die fur die betroffenen Regionen haufig existenzbedrohend sind. Die entstandenen Kosten werden letztlich uber Energie- oder Produktpreise, Steuern und Abgaben an den Verbraucher weitergegeben. Infolge des verstarkten Imports bzw. Exports von OEl und des dadurch bedingten erhoehten Schiffsverkehrs, sanken nach Angaben von Greenpeace Gruppe Aachen zwischen den Jahren 1963 und 1996 insgesamt 686 Tanker. Latente Kollisionen, Sturmschaden, Materialermudungen etc. werden auch kunftig an dieser Bilanz nichts andern. Insofern stellt sich die Frage, wer im Falle einer Havarie verantwortlich fur die Begleichung der Kosten ist bzw. ob und wenn ja welche Fondsmittel dafur zur Verfugung stehen. Den rechtlichen Rahmen fur den Umgang mit Abfallen in der Europaischen Gemeinschaft stellt mittlerweile die RL 2008/98/EG uber Abfalle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien dar. Kommt es nun zu einer Havarie und infolgedessen zu einer Verschmutzung bzw. Kontaminierung der Umwelt durch OEl, dann ist zu prufen, ob es sich hierbei um Abfall i. S. d. massgeblichen Richtlinie der EG handelt und ferner, von wem die Kosten fur die Beseitigung der Abfalle zu tragen sind. Mit diesen Fragen hat sich der EuGH beschaftigt und am 24.06.2008 das Urteil Commune de Mesquer (Az.: C-188/07) gefallt. Die Arbeit gibt zunachst einen kurzen UEberblick uber Versicherungen und massgebliche internationale UEbereinkommen, die die Haftung und Entschadigung im Falle von OElverschmutzungsschaden regeln. A
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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Universitat Kassel, Veranstaltung: Europaisches und Internationales Umweltrecht - Europaisches Abfallrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Unfalle im Zusammenhang mit OEltransporten und -foerderungen sind in der Vergangenheit bedauerlicherweise gehauft aufgetreten, wodurch erhebliche Schaden im OEkosystem verursacht wurden. Des Weiteren ergeben sich wirtschaftliche Konsequenzen, die fur die betroffenen Regionen haufig existenzbedrohend sind. Die entstandenen Kosten werden letztlich uber Energie- oder Produktpreise, Steuern und Abgaben an den Verbraucher weitergegeben. Infolge des verstarkten Imports bzw. Exports von OEl und des dadurch bedingten erhoehten Schiffsverkehrs, sanken nach Angaben von Greenpeace Gruppe Aachen zwischen den Jahren 1963 und 1996 insgesamt 686 Tanker. Latente Kollisionen, Sturmschaden, Materialermudungen etc. werden auch kunftig an dieser Bilanz nichts andern. Insofern stellt sich die Frage, wer im Falle einer Havarie verantwortlich fur die Begleichung der Kosten ist bzw. ob und wenn ja welche Fondsmittel dafur zur Verfugung stehen. Den rechtlichen Rahmen fur den Umgang mit Abfallen in der Europaischen Gemeinschaft stellt mittlerweile die RL 2008/98/EG uber Abfalle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien dar. Kommt es nun zu einer Havarie und infolgedessen zu einer Verschmutzung bzw. Kontaminierung der Umwelt durch OEl, dann ist zu prufen, ob es sich hierbei um Abfall i. S. d. massgeblichen Richtlinie der EG handelt und ferner, von wem die Kosten fur die Beseitigung der Abfalle zu tragen sind. Mit diesen Fragen hat sich der EuGH beschaftigt und am 24.06.2008 das Urteil Commune de Mesquer (Az.: C-188/07) gefallt. Die Arbeit gibt zunachst einen kurzen UEberblick uber Versicherungen und massgebliche internationale UEbereinkommen, die die Haftung und Entschadigung im Falle von OElverschmutzungsschaden regeln. A