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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,3, Hochschule Offenburg, Veranstaltung: Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Zur genauen Untersuchung der rechtlichen Stellung leitender Angestellter bietet es sich einleitend an die Begrundung der Einteilung in Angestellte im Allgemeinen und Arbeiter zu betrachten. Historisch geht diese Unterscheidung ins 19. Jahrhundert zuruck. Die Angestellten, die etwas Besonderes waren, stellten eine relativ kleine Minderheit der Arbeitnehmer dar. Mit zunehmender technischer Entwicklung am Arbeitsplatz und den gestiegenen intellektuellen Anforderungen an die Arbeitnehmer ist die Unterscheidung zwischen Arbeitern (Handarbeit) und Angestellten (Kopfarbeit) immer schwieriger geworden. Es gibt heute viele Facharbeiter, die erheblich mehr verdienen und mehr Verantwortung tragen als Angestellte. Nicht zuletzt wegen dieser Entwicklung ist die unterschiedliche Behandlung dieser beiden Arbeitnehmergruppen auch im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG immer problematischer geworden, da dafur kein sachlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt. Gleichzeitig wurde die Rechtsstellung dieser beiden Gruppen immer mehr angeglichen. So wurden beispielsweise Arbeitern und Angestellten im 622 BGB gleiche gesetzliche Kundigungsfristen eingeraumt. Aus diesem Grund hat die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern nur noch relativ geringe praktische Bedeutung.1 Leitende Angestellte gehoeren, wie der Name schon sagt zu den Angestellten, doch nehmen sie in der Angestelltengruppe eine Sonderstellung ein. Doch nicht jeder, der seinen BlackBerry dienstlich und privat nutzt, ist ein leitender Angestellter. Im taglichen Berufsleben zahlt sich eine Reihe von Mitarbeitern, die Verantwortung tragen, dazu. Doch fur die rechtlich korrekte Einstufung als leitender Angestellter bedarf es etwas mehr, denn viele Angestellte in Leitungsfunktionen haben nichts mit der rechtlichen Einstufung als
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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,3, Hochschule Offenburg, Veranstaltung: Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Zur genauen Untersuchung der rechtlichen Stellung leitender Angestellter bietet es sich einleitend an die Begrundung der Einteilung in Angestellte im Allgemeinen und Arbeiter zu betrachten. Historisch geht diese Unterscheidung ins 19. Jahrhundert zuruck. Die Angestellten, die etwas Besonderes waren, stellten eine relativ kleine Minderheit der Arbeitnehmer dar. Mit zunehmender technischer Entwicklung am Arbeitsplatz und den gestiegenen intellektuellen Anforderungen an die Arbeitnehmer ist die Unterscheidung zwischen Arbeitern (Handarbeit) und Angestellten (Kopfarbeit) immer schwieriger geworden. Es gibt heute viele Facharbeiter, die erheblich mehr verdienen und mehr Verantwortung tragen als Angestellte. Nicht zuletzt wegen dieser Entwicklung ist die unterschiedliche Behandlung dieser beiden Arbeitnehmergruppen auch im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG immer problematischer geworden, da dafur kein sachlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt. Gleichzeitig wurde die Rechtsstellung dieser beiden Gruppen immer mehr angeglichen. So wurden beispielsweise Arbeitern und Angestellten im 622 BGB gleiche gesetzliche Kundigungsfristen eingeraumt. Aus diesem Grund hat die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern nur noch relativ geringe praktische Bedeutung.1 Leitende Angestellte gehoeren, wie der Name schon sagt zu den Angestellten, doch nehmen sie in der Angestelltengruppe eine Sonderstellung ein. Doch nicht jeder, der seinen BlackBerry dienstlich und privat nutzt, ist ein leitender Angestellter. Im taglichen Berufsleben zahlt sich eine Reihe von Mitarbeitern, die Verantwortung tragen, dazu. Doch fur die rechtlich korrekte Einstufung als leitender Angestellter bedarf es etwas mehr, denn viele Angestellte in Leitungsfunktionen haben nichts mit der rechtlichen Einstufung als