Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Sebastian Aha

Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Format
Paperback
Publisher
Grin Publishing
Published
10 August 2012
Pages
24
ISBN
9783656250579

Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Sebastian Aha

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,0, Universitat Kassel (Institut fur Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Rechtsdidaktik / Berufsbildungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eine zusatzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretung, deren Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse explizit im Gesetz geregelt sind. Der Gesetzgeber reagiert damit auf unterschiedliche Interessenslagen zwischen erwachsenen Arbeitnehmern und Jugendlichen bzw. Auszubildenden. Spezielle Regelungen dieser Beschaftigten sollen nicht in einem Gremium eroertert werden, dessen Mitglieder von diesen Regelungsinhalten nicht betroffen sind. Die JAV ist nicht die einzig bekannte Interessensvertretung fur eine bestimmte Gruppe von Beschaftigten. So existiert fur Schwerbehinderte und deren Gleichgestellte bsp. eine sog. Schwerbehindertenvertretung, zu welcher sich im SGB IX ( 93 ff. SGB IX) entsprechende Rechtsnormen finden. Daruber hinaus ermoeglicht das BetrVG ausdrucklich, dass weitere Vertretungen i.S.d. 3 I, II BetrVG uber den Weg einer Betriebsvereinbarung oder Tarifvertragsregelung gegrundet werden koennen. Die JAV reprasentiert nach 60 II BetrVG die besonderen Interessen aller Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie alle Beschaftigten in einer Berufsausbildung, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dabei ist man nicht autonomer Interessensvertreter dieser Gruppe, sondern ein zusatzliches Gremium, welches den Betriebsrat in Fragen welche im Besonderen jugendliche Beschaftigte und Berufsbildung betreffen, unterstutzen. Folglich hat sie keine Mitwirkungs- oder gar Mitbestimmungsrechte gegenuber dem Arbeitgeber und kann mit diesem keine Betriebsvereinbarung abschliessen. Im Aussenverhaltnis nimmt der Betriebsrat auch die Angelegenheiten der in 60 I BetrVG genannten Arbeitnehmer wahr. Aufgrund dieses Zuordnungsverhaltnisses der JAV zum Betriebsrat, regelt der Gesetzgeber

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