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Examensarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: Gut, Ruhr-Universitat Bochum (Faculty of Law), Veranstaltung: Immaterialguterrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Seminar insgesamt wurde mit Gut bewertet (Vortrag inbegriffen). Die Erzeugnisse der deutschen Industrie geniessen in der Welt einen herausragenden Ruf und machen die Bundesrepublik zu einer der fuhrenden Industrie- und Wirtschaftsnationen der Welt. Damit Produkte made in Germany im Wettbewerb bestehen koennen, bedarf es deren Schutz. So stellte bereits der Reichstag im Jahre 1876 fest, dass die deutsche Industrie den ihr gebuhrenden Rang und die Bluthe, zu welcher sie befahigt sei, erst dann erlangen koenne, wenn sie gegen unbefugte Nachbildung geschutzt werde. Ohne diesen Schutz koenne der Fabrikant keine erheblichen Opfer aufwenden, um tuchtige Kunstler zur Anfertigung neuer Muster und Modelle zu gewinnen und der Kunstler wiederum werde seine Kraft der Industrie nicht zuwenden, da diese ihm keinen entsprechenden Lohn fur seine Arbeit zu leisten im Stande sei. 1 Doch gerade bei Erzeugnissen, die einen Gebrauchszweck verfolgen, gibt es beim Schutz des geistigen Eigentums ein grosses Spannungsfeld. Wahrend die technischen Innovationen noch anhand recht objektiver Voraussetzungen dem Schutz zuganglich sind, ist es bei dem Design von Gebrauchsgegenstanden haufig eine Wertungssache, welche im Streitfall beim Richter liegt. Diese Arbeit moechte den immaterialguterrechtlichen Schutz von Gebrauchsgegenstanden und seine Entwicklung darstellen sowie einen Anstoss zur Novellierung der zukunftigen Rechtsprechung geben.
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Examensarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: Gut, Ruhr-Universitat Bochum (Faculty of Law), Veranstaltung: Immaterialguterrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Seminar insgesamt wurde mit Gut bewertet (Vortrag inbegriffen). Die Erzeugnisse der deutschen Industrie geniessen in der Welt einen herausragenden Ruf und machen die Bundesrepublik zu einer der fuhrenden Industrie- und Wirtschaftsnationen der Welt. Damit Produkte made in Germany im Wettbewerb bestehen koennen, bedarf es deren Schutz. So stellte bereits der Reichstag im Jahre 1876 fest, dass die deutsche Industrie den ihr gebuhrenden Rang und die Bluthe, zu welcher sie befahigt sei, erst dann erlangen koenne, wenn sie gegen unbefugte Nachbildung geschutzt werde. Ohne diesen Schutz koenne der Fabrikant keine erheblichen Opfer aufwenden, um tuchtige Kunstler zur Anfertigung neuer Muster und Modelle zu gewinnen und der Kunstler wiederum werde seine Kraft der Industrie nicht zuwenden, da diese ihm keinen entsprechenden Lohn fur seine Arbeit zu leisten im Stande sei. 1 Doch gerade bei Erzeugnissen, die einen Gebrauchszweck verfolgen, gibt es beim Schutz des geistigen Eigentums ein grosses Spannungsfeld. Wahrend die technischen Innovationen noch anhand recht objektiver Voraussetzungen dem Schutz zuganglich sind, ist es bei dem Design von Gebrauchsgegenstanden haufig eine Wertungssache, welche im Streitfall beim Richter liegt. Diese Arbeit moechte den immaterialguterrechtlichen Schutz von Gebrauchsgegenstanden und seine Entwicklung darstellen sowie einen Anstoss zur Novellierung der zukunftigen Rechtsprechung geben.