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Das Urheberrecht: Vom Geistigen Eigentum Und Verwertungsgesellschaften
Paperback

Das Urheberrecht: Vom Geistigen Eigentum Und Verwertungsgesellschaften

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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Musikwissenschaft, Note: 1,0, Justus-Liebig-Universitat Gieen, Veranstaltung: Musik im Radio, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht fur geistiges Eigentum oder auch Urheberrecht bildete sich zwischen Spatmittelalter und dem Beginn des 19. Jahrhunderts in Europa. In der Antike bis zum Hochmittelalter existierte kein Schutz fur geistiges Eigentum, sondern vielmehr Regelungen fur Sachbesitz als Eigentum (vgl. Schickert 2005: 52), jedoch war der Begriff bereits bekannt. Wichtige Werke wurden in der Antike ununterbrochen von Monchen von Hand kopiert, in verschiedene Sprachen ubersetzt und somit ohne Einwilligung des Urhebers vervielfaltigt. Lediglich das Stehlen oder Zerstoren von Besitzgegenstanden wurde bestraft. Der Urheber eines Buches konnte sich allerdings mit Fluchen vor ungewollten Kopien schutzen. So schreibt Markus Junker, dass Eike Repgow im Sachsenspiegel denjenigen, die sein Werk verfalschten (Junker 2002), schriftlich mit Aussatz und Holle drohte. Das Wort Plagiat stammt von dem lateinischen Wort plagium ab und bedeutet die Entfuhrung freier Menschen in die Sklaverei (Schickert 2005: 69). Marcus Valerius Martialis pragte diesen Begriff, da er diesen mir einer Person namens Fidentius in Verbindung brachte, der Martials Gedichte unter eigenem Namen vorlas und somit diese bildlich gesehen versklavte.

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Format
Paperback
Publisher
Grin Publishing
Country
Germany
Date
1 March 2012
Pages
60
ISBN
9783656142829

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Musikwissenschaft, Note: 1,0, Justus-Liebig-Universitat Gieen, Veranstaltung: Musik im Radio, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht fur geistiges Eigentum oder auch Urheberrecht bildete sich zwischen Spatmittelalter und dem Beginn des 19. Jahrhunderts in Europa. In der Antike bis zum Hochmittelalter existierte kein Schutz fur geistiges Eigentum, sondern vielmehr Regelungen fur Sachbesitz als Eigentum (vgl. Schickert 2005: 52), jedoch war der Begriff bereits bekannt. Wichtige Werke wurden in der Antike ununterbrochen von Monchen von Hand kopiert, in verschiedene Sprachen ubersetzt und somit ohne Einwilligung des Urhebers vervielfaltigt. Lediglich das Stehlen oder Zerstoren von Besitzgegenstanden wurde bestraft. Der Urheber eines Buches konnte sich allerdings mit Fluchen vor ungewollten Kopien schutzen. So schreibt Markus Junker, dass Eike Repgow im Sachsenspiegel denjenigen, die sein Werk verfalschten (Junker 2002), schriftlich mit Aussatz und Holle drohte. Das Wort Plagiat stammt von dem lateinischen Wort plagium ab und bedeutet die Entfuhrung freier Menschen in die Sklaverei (Schickert 2005: 69). Marcus Valerius Martialis pragte diesen Begriff, da er diesen mir einer Person namens Fidentius in Verbindung brachte, der Martials Gedichte unter eigenem Namen vorlas und somit diese bildlich gesehen versklavte.

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Publisher
Grin Publishing
Country
Germany
Date
1 March 2012
Pages
60
ISBN
9783656142829