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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 2,3, Universitat der Bundeswehr Munchen, Neubiberg (Historisches Institut), Veranstaltung: Die historische Entwicklung der Staatlichkeit bis 1800, Sprache: Deutsch, Abstract: Es lebte im Reich nur mehr ein schwaches nationalpolitisches Gesamtbewusstsein und ein schwacher Lebenswille der Gesamtheit. 1 Die Problematik, inwiefern das deutsche Reich in den Jahren 1500-1800 ein System komplementarer Staatlichkeit versinnbildlichte und somit der modernen Staatlichkeitsauffassung gerecht wurde, steht im Mittelpunkt der nachfolgenden Betrachtungen. Die Begrifflichkeit des Alten Reiches symbolisiert in diesem Zeitraum ein politisches Ordnungssystem im deutschsprachigen Raum der Fruhen Neuzeit, welches auf der Grundlage von gemeinsamer Sprache, Kultur und Abstammung der deutschen Gemeinschaft jene Sicherheit gewahrte, um eine nationale Einheit auszubilden und an dessen Spitze das Reichsoberhaupt, in Form von Koenig oder Kaiser stand. Ein charakteristisches Merkmal des Alten Reiches wird durch den Dualismus zwischen der Krone und den Reichsstanden versinnbildlicht. Die Reichsstande vereinen sowohl die Fursten, als auch die einzelnen Territorialherren, welche uber die souverane und unabhangige Hoheitsgewalt in ihrem Gebiet verfugen. Jedoch wird das Reichsoberhaupt, in Gestalt von Koenig bzw. Kaiser als ubergeordnete Zentralmacht anerkannt. Innerhalb dieses politischen Machtgefuges kommt es im 15. Jahrhundert zur Reichsreform, dessen Zielsetzung durch die Schaffung einer Verfassungsordnung im Alten Reich , welche den Anspruchen und Bedurfnissen eines fruhmodernen Staates entspricht, symbolisiert wird. Auf diese Weise sollten die essentiellen Souveranitatsrechte im gesamten Reichsstaat, entweder unter standischer oder kaiserlicher Fuhrung vereint werden. Die Reichsreform sollte somit dem stetigen machtpolitischen Antagonismus zwischen Koenig und Standen entgegen
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 2,3, Universitat der Bundeswehr Munchen, Neubiberg (Historisches Institut), Veranstaltung: Die historische Entwicklung der Staatlichkeit bis 1800, Sprache: Deutsch, Abstract: Es lebte im Reich nur mehr ein schwaches nationalpolitisches Gesamtbewusstsein und ein schwacher Lebenswille der Gesamtheit. 1 Die Problematik, inwiefern das deutsche Reich in den Jahren 1500-1800 ein System komplementarer Staatlichkeit versinnbildlichte und somit der modernen Staatlichkeitsauffassung gerecht wurde, steht im Mittelpunkt der nachfolgenden Betrachtungen. Die Begrifflichkeit des Alten Reiches symbolisiert in diesem Zeitraum ein politisches Ordnungssystem im deutschsprachigen Raum der Fruhen Neuzeit, welches auf der Grundlage von gemeinsamer Sprache, Kultur und Abstammung der deutschen Gemeinschaft jene Sicherheit gewahrte, um eine nationale Einheit auszubilden und an dessen Spitze das Reichsoberhaupt, in Form von Koenig oder Kaiser stand. Ein charakteristisches Merkmal des Alten Reiches wird durch den Dualismus zwischen der Krone und den Reichsstanden versinnbildlicht. Die Reichsstande vereinen sowohl die Fursten, als auch die einzelnen Territorialherren, welche uber die souverane und unabhangige Hoheitsgewalt in ihrem Gebiet verfugen. Jedoch wird das Reichsoberhaupt, in Gestalt von Koenig bzw. Kaiser als ubergeordnete Zentralmacht anerkannt. Innerhalb dieses politischen Machtgefuges kommt es im 15. Jahrhundert zur Reichsreform, dessen Zielsetzung durch die Schaffung einer Verfassungsordnung im Alten Reich , welche den Anspruchen und Bedurfnissen eines fruhmodernen Staates entspricht, symbolisiert wird. Auf diese Weise sollten die essentiellen Souveranitatsrechte im gesamten Reichsstaat, entweder unter standischer oder kaiserlicher Fuhrung vereint werden. Die Reichsreform sollte somit dem stetigen machtpolitischen Antagonismus zwischen Koenig und Standen entgegen