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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Der niederrheinisch-westfalische Steinkohlenbergbau geht groesstenteils im Oberbergamtsbezirk Dortmund um, und nur der kleinere linksrheinische Teil ist dem Oberbergamt in Bann unterstellt. Dieses eine Trennung der offiziellen Statistik unseres Kohlenbeckens und eine Verschiedenheit der massgebenden Bergpolizeivorschriften hervorrufende Verhaltnis in Ver- bindung mit dem Umstand, dass vor dem 1. Oktober 1865 auf der linken Rheinseite ein anderes Bergrecht galt, als auf der rechten, und dass der linksrheinische Steinkohlenbergbau, soweit er hier in Betracht kommt, uber- haupt erst in den 1850er Jahren in Angriff genommen und erst 1875 in Foerderung getreten ist, liess es ratlich erscheinen, die Schilderung beider Teile etwas getrennt zu halten. Es ist demnach dem linksrheinischen Bergbau ein besonderes Kapitel (15) gewidmet, wahrend die Angaben in den anderen Kapiteln, soweit nicht etwas Gegenteiliges ausdrucklich be- merkt ist, sich nur auf den Ruhrbezirk beziehen. Unter Ruhrbezirk
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Der niederrheinisch-westfalische Steinkohlenbergbau geht groesstenteils im Oberbergamtsbezirk Dortmund um, und nur der kleinere linksrheinische Teil ist dem Oberbergamt in Bann unterstellt. Dieses eine Trennung der offiziellen Statistik unseres Kohlenbeckens und eine Verschiedenheit der massgebenden Bergpolizeivorschriften hervorrufende Verhaltnis in Ver- bindung mit dem Umstand, dass vor dem 1. Oktober 1865 auf der linken Rheinseite ein anderes Bergrecht galt, als auf der rechten, und dass der linksrheinische Steinkohlenbergbau, soweit er hier in Betracht kommt, uber- haupt erst in den 1850er Jahren in Angriff genommen und erst 1875 in Foerderung getreten ist, liess es ratlich erscheinen, die Schilderung beider Teile etwas getrennt zu halten. Es ist demnach dem linksrheinischen Bergbau ein besonderes Kapitel (15) gewidmet, wahrend die Angaben in den anderen Kapiteln, soweit nicht etwas Gegenteiliges ausdrucklich be- merkt ist, sich nur auf den Ruhrbezirk beziehen. Unter Ruhrbezirk