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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Staatsrecht und Verwaltung. Die franzoesische Revolution katm man nicht verstehen, wenn man Einleitung. nicht die Zeit vor ihr studirt, und wenn man, wie Tocqueville weiter sagt, nicht eindringt in den Charakter unserer Nation*). Ich habe den Charakter des franzoesischen Volkes bereits in einer eingehenden Schilderung darzustellen versucht, und verlegte dieselbe an die Spitze der Geschichte jener Zeit, die den Gegenstand des vorliegenden Werkes bildet, weil es mir klar vor Augen stand, wie dieser einer der machtigsten Hebel der Ereignisse war, welche das neunzehnte Jahr- hundert von dem achtzehnten scheiden. An dieser Stelle aber im Laufe der Darstellung darauf zuruckkehren, heisst nur nach den Quellen forschen, welche am Ende des achtzehnten Jahrhunderts die ganze franzoesische Nation als von einem einheitlichen und einigen Geist be- seelt, von einem einzigen Ziel durchdrungen darstellt. Die Entwickelung der Persoenlichkeit, die Vollendung des Einzelnen, Talent und Genie werden immer im Stande sein, in der Sphare ihres Lebens das Ent- wickelte und Vollendete zu schaffen, aber auch das Groesste wird in diesem engen Kreise festgebannt bleiben, wenn die Nation, die solche Groesse birgt, nicht mit willfahrigem Glauben, mit dem Bewusstsein der Zusammengehoerigkeit sich der in_dividuellen Kraft verbindet, und in dem grossen Flussbett der Volksthumlichkeit die sussen Wasser der *) Tocqueville: L ancien Regime et la Revolution S. 343. R i c h t er: Staats- und Gesellschaftsrecht. li. 1 Einleitung. Quellen vereint zu einem stattlichen Strom. Die Nation fasst und hat nie einen Gedanken.
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Staatsrecht und Verwaltung. Die franzoesische Revolution katm man nicht verstehen, wenn man Einleitung. nicht die Zeit vor ihr studirt, und wenn man, wie Tocqueville weiter sagt, nicht eindringt in den Charakter unserer Nation*). Ich habe den Charakter des franzoesischen Volkes bereits in einer eingehenden Schilderung darzustellen versucht, und verlegte dieselbe an die Spitze der Geschichte jener Zeit, die den Gegenstand des vorliegenden Werkes bildet, weil es mir klar vor Augen stand, wie dieser einer der machtigsten Hebel der Ereignisse war, welche das neunzehnte Jahr- hundert von dem achtzehnten scheiden. An dieser Stelle aber im Laufe der Darstellung darauf zuruckkehren, heisst nur nach den Quellen forschen, welche am Ende des achtzehnten Jahrhunderts die ganze franzoesische Nation als von einem einheitlichen und einigen Geist be- seelt, von einem einzigen Ziel durchdrungen darstellt. Die Entwickelung der Persoenlichkeit, die Vollendung des Einzelnen, Talent und Genie werden immer im Stande sein, in der Sphare ihres Lebens das Ent- wickelte und Vollendete zu schaffen, aber auch das Groesste wird in diesem engen Kreise festgebannt bleiben, wenn die Nation, die solche Groesse birgt, nicht mit willfahrigem Glauben, mit dem Bewusstsein der Zusammengehoerigkeit sich der in_dividuellen Kraft verbindet, und in dem grossen Flussbett der Volksthumlichkeit die sussen Wasser der *) Tocqueville: L ancien Regime et la Revolution S. 343. R i c h t er: Staats- und Gesellschaftsrecht. li. 1 Einleitung. Quellen vereint zu einem stattlichen Strom. Die Nation fasst und hat nie einen Gedanken.