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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Voelkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13 Punkte, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universitat Bonn (Institut fur Voelkerrecht ), Veranstaltung: Seminar zum Voelkerrecht / Internationalen Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die Unabhangigkeitserklarung der Republik Kosovo vom 17. Februar 2008 ruckt die ehemals sudserbische Provinz erneut ins Blickfeld einer voelkerrechtlichen Betrachtung. So wirft die Sezession aus dem serbischen Staatsverband eine Reihe von Rechtsfragen auf, deren Beurteilung unter Voelkerrechtlern ausserst umstritten ist. Wahrend die serbische Regierung der Unabhangigkeit des Kosovo strikt ablehnend gegenuber steht, beurteilt die internationale Gemeinschaft die Rechtmassigkeit der kosovarischen Sezession hoechst unterschiedlich: Insbesondere Russland und China lehnen diese als eine Verletzung des Voelkerrechts ab, die Staaten der westlichen Hemisphare sprechen sich hingegen groesstenteils fur die Anerkennung des Kosovo aus. Ob die einseitig erklarte Unabhangigkeit einer voelkerrechtlichen Prufung standhalten kann, ist jedoch fraglich. Ist mit der Ausrufung der Republik tatsachlich ein eigenstandiger Staat von dauerhafter Existenz entstanden? Sind die ausgesprochenen Anerkennungen wirklich rechtswirksam? Oder entfalten sie gar eine konstitutive Wirkung und verleihen dem Kosovo erst seine Staatsqualitat? Hat Serbien seinen territorialen Titel durch die massiven Menschenrechtsverletzungen an den Kosovo-Albanern womoeglich verwirkt? Koennen diese folglich einen Sezessionsanspruch geltend machen und sich dabei auf das Selbstbestimmungsrecht der Voelker berufen? Wie ist die UN-Resolution 1244 zu bewerten, die den Kosovo unter internationale Verwaltung stellt? Ist dieser Sicherheitsratsbeschluss von der Wirklichkeit uberholt worden oder dient er weiterhin als alleingultige Rechtsgrundlage? Zur Beantwortung dieser Fragen wird zunachst der historische Verlauf des Kosovo-Konflikts na
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Voelkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13 Punkte, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universitat Bonn (Institut fur Voelkerrecht ), Veranstaltung: Seminar zum Voelkerrecht / Internationalen Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die Unabhangigkeitserklarung der Republik Kosovo vom 17. Februar 2008 ruckt die ehemals sudserbische Provinz erneut ins Blickfeld einer voelkerrechtlichen Betrachtung. So wirft die Sezession aus dem serbischen Staatsverband eine Reihe von Rechtsfragen auf, deren Beurteilung unter Voelkerrechtlern ausserst umstritten ist. Wahrend die serbische Regierung der Unabhangigkeit des Kosovo strikt ablehnend gegenuber steht, beurteilt die internationale Gemeinschaft die Rechtmassigkeit der kosovarischen Sezession hoechst unterschiedlich: Insbesondere Russland und China lehnen diese als eine Verletzung des Voelkerrechts ab, die Staaten der westlichen Hemisphare sprechen sich hingegen groesstenteils fur die Anerkennung des Kosovo aus. Ob die einseitig erklarte Unabhangigkeit einer voelkerrechtlichen Prufung standhalten kann, ist jedoch fraglich. Ist mit der Ausrufung der Republik tatsachlich ein eigenstandiger Staat von dauerhafter Existenz entstanden? Sind die ausgesprochenen Anerkennungen wirklich rechtswirksam? Oder entfalten sie gar eine konstitutive Wirkung und verleihen dem Kosovo erst seine Staatsqualitat? Hat Serbien seinen territorialen Titel durch die massiven Menschenrechtsverletzungen an den Kosovo-Albanern womoeglich verwirkt? Koennen diese folglich einen Sezessionsanspruch geltend machen und sich dabei auf das Selbstbestimmungsrecht der Voelker berufen? Wie ist die UN-Resolution 1244 zu bewerten, die den Kosovo unter internationale Verwaltung stellt? Ist dieser Sicherheitsratsbeschluss von der Wirklichkeit uberholt worden oder dient er weiterhin als alleingultige Rechtsgrundlage? Zur Beantwortung dieser Fragen wird zunachst der historische Verlauf des Kosovo-Konflikts na